GbR - wen verklagen ?

hallo,

A hat eine unbezahlte Forderung an die B+C GbR.

wen verklagt man ?

B und C getrennt ?

die GbR ?

bei ehegatten ?

danke

gruß inder

wenn die forderung gegenüber der GbR besteht, wird auch diese verklagt

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00) seine bisherige Rechtsprechung zur Frage der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes aufgegeben und nunmehr die Rechtsfähigkeit bejaht

Schwierigkeiten kann es dabei bei der genauen Bezeichnung der GbR geben (BGH DNotZ a.a.O. Seite 242 unter Ziffer 4), weil es bei der GbR an der Registerpublizität fehlt. Denn die GbR wird in kein Register, insbesondere auch nicht in das Handelsregister, eingetragen.

In diesem Zusammenhang rät der BGH in seiner Entscheidung dazu, im Passivprozeß, also für den Fall, daß die GbR verklagt wird, neben der Gesellschaft auch stets die Gesellschafter persönlich zu verklagen. Das soll insbesondere dann in Betracht kommen, wenn nicht sicher ist, ob eine wirkliche Außengesellschaft existiert. Denn wenn sich im Rahmen der Zwangsvollstreckung herausstellen sollte, daß kein Gesellschaftsvermögen vorhanden ist, bleibt dem Gläubiger immer noch der Titel gegen die einzelnen Gesellschafter, aus dem er gegen diese direkt vorgehen kann.

Quelle

hallo,

danke

also macht es sinn, die gbr und die beiden gesellschafter gleichzeitig zu verklagen. geht das denn in „einem rutsch“ oder muss man das dann getrennt machen ?

gruß inder

(BGH DNotZ a.a.O. Seite 242 unter Ziffer 4)

Diese Quellenangabe ist irgendwie niedlich, weil es einen a.O. in der DNotZ in deinem Beitrag ja gar nicht gegeben hat.

Deine Antwort ist ansonsten richtig, wenn auch unverständlich kompliziert. Kurz und gut:

Die GbR ist teilrechtsfähig.

also macht es sinn, die gbr und die beiden gesellschafter
gleichzeitig zu verklagen.

Das kann Sinn machen, kann aber auch nachteilig sein. So erhöhen sich die Kosten und damit das Prozessrisiko.

geht das denn in „einem rutsch“
oder muss man das dann getrennt machen ?

Die Klage kann gegen alle gleichzeitig erhoben werden. Die verschiedenen Prozessrechtsverhältnisse werden dann in einem Verfahren behandelt.

Aber: Wer solche Fragen stellt, hat zu 99% nicht das nötige Fachwissen, um eine entsprechende Klageschrift zu schreiben. Darum: lieber einen Anwalt machen lassen.

…es geht hier um einen rein hypothtischen fall, da schaltet man keinen anwalt ein…

ich habe eine zusatzfrage:

es heisst immer, die gesellschafter einer gbr haften gesamtschuldnerisch. aus den antworten bisher habe ich herausgelesen, dass wenn die gbr kein gesellschaftsvermögen hat, aus dem vollstreckt werden könnte nicht automatisch an die gesellschafter vollstreckt werden kann, da man ja nur einen titel gegen die gbr hat.

wie ist diese gesamtschuldnerische haftung dann zu verstehen ?

müssta man dann nochmal von vorne anfangen ?

wie würde man in einer klage die beklagte(n) benennen ?

die gbr und hilfsweise die gesellschafter oder alle 3 hintereinander bzw. gleichzeitig ?

danke

gruß inder

…es geht hier um einen rein hypothtischen fall, da schaltet
man keinen anwalt ein…

Ich meine ja nur: Wäre das kein hypothetischer Fall, wäre dringend ein Anwalt zu empfehlen.

aus den antworten bisher habe ich
herausgelesen, dass wenn die gbr kein gesellschaftsvermögen
hat, aus dem vollstreckt werden könnte nicht automatisch an
die gesellschafter vollstreckt werden kann, da man ja nur
einen titel gegen die gbr hat.

Vollstreckt werden kann immer nur gegen den, gegen den ein Vollstreckungstitel vorliegt. Darum: richtig.

wie ist diese gesamtschuldnerische haftung dann zu verstehen ?

Du vermischt hier zwei Fragen: Die Gesellschafter haften materiell-rechtlich betrachtet analog § 128 HGB persönlich, unbeschränkt und eben gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR. Das ändert aber prozessrechtlich nichts daran, dass für eine Vollstreckung - wie immer - ein Titel erforderlich ist. Das muss ja schon deswegen so sein, weil gem. § 129 HGB der einzelne Gesellschafter Einwendungen haben mag, die die Gesellschaft nicht hat. Es entspricht aber auch der zivilprozessrechtlichen Grundsätze.

wie würde man in einer klage die beklagte(n) benennen ?

Das würde der Anwalt machen, zu dem ich dringend rate.

die gbr und hilfsweise die gesellschafter oder alle 3
hintereinander bzw. gleichzeitig ?

Gleichzeitig.