GbR -> Wie?

Hallo,

wird eine GbR eigentlich beim Finanzamt angemeldet? Oder genügt es, wenn die beiden Gesellschafter jeweils Gewerbe angemeldet haben?

Cu,
ALex

Eine GbR muß nicht zwingend ein Gewerbe zum Gegenstand haben, z.B. sind Anwaltssozietäten oder Gemeinschaftspraxen auch GbR.

  1. Wenn ein Gewerbe, egal ob alleine oder als Gesellschaft, ausgeübt wird, braucht man einen Gewerbeschein. Ein Durchschlag der Anmeldung landet beim Finanzamt. Die melden sich dann schon mit einem Fragebogen.
  2. Bei freiberuflicher Tätigkeit mußt selbst zum Finanzamt latschen, anrufen usw. Wenn nicht und sie kommen dahinter, dann wird es teuer. Auf Steuerhinterziehung, was das sicherlich sein dürfte, ist die Mindeststrafe 1 Jahr Knast (ein Verbrechen).

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Hallo Alex,

bei einer GbR genügt es wenn die beiden Gesellschafter jeweils ein Gewerbe angemeldet haben, da jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftet. Die GdR ist nicht eintagungspflichtig und ist nicht an eine bestimmte Schriftform gebunden.

Gruß
Manfred

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Hallo,

wird eine GbR eigentlich beim Finanzamt
angemeldet? Oder genügt es, wenn die
beiden Gesellschafter jeweils Gewerbe
angemeldet haben?

Cu,
ALex

Hallo Alex,

bei einer GbR genügt es wenn die beiden
Gesellschafter jeweils ein Gewerbe
angemeldet haben, da jeder Gesellschafter
mit seinem Privatvermögen haftet. Die GdR
ist nicht eintagungspflichtig und ist
nicht an eine bestimmte Schriftform
gebunden.

Das dachte ich auch, das stand auch in vielen Büchern drinnen. Nur hat der Steuerberater von mir gemeint, das Gewerbe MUß trotzdem angemedet werden…

Was ich sonst gerne wußte: für eine Umsatzsteuer-Id-Nr braucht man doch eine Gewerbeanmeldung, wie ist es dann bei GbR? Um die Nummer zu kriegen, muß ich diese dann anmelden?

CU,
Alex

Gewerbeaufsicht - Handelsregister - Finanzamt

wird eine GbR eigentlich beim Finanzamt
angemeldet? Oder genügt es, wenn die
beiden Gesellschafter jeweils Gewerbe
angemeldet haben?

bei einer GbR genügt es wenn die beiden
Gesellschafter jeweils ein Gewerbe
angemeldet haben, da jeder Gesellschafter
mit seinem Privatvermögen haftet. Die GdR
ist nicht eintagungspflichtig

Das dachte ich auch, das stand auch in
vielen Büchern drinnen. Nur hat der
Steuerberater von mir gemeint, das
Gewerbe MUß trotzdem angemedet werden…

Also:
1.UU reicht es, wenn nur die Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt haben.
2. Die GbR ist nicht nur nicht eintragungspflichtig im Handelsregister; eine GbR kann garnicht ins HR eingetragen werden.
3. Die GbR MUSS beim Finanzamt extra angemeldet werden. (Die haben da nen tollen Vordruck dafür) Mit der Anmeldung beim FA wird auch die USt-ID beantragt.

MfG
Undine

GbR entsteht im allgemeinen automatisch
Eine sog. Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts entsteht ohne Formalitäten sofort, wenn mehrere Personen Geschäfte mit Dritten machen, also z.B. die Tippgemeinschaft oder der Freizeitkegelclub, der mit seinen Einnahmen einen gemeinsamen Ausflug macht ist bereits AUTOMATISCH eine GbR.

Der Grund für eine Anmeldung kann sein:
Dieses Gewerbe erfordert eine Anmeldung
Bestimmte Zulieferer bestehen auf einem sog. Gewerbeschein als Kunde

Ich z.B. als Dipl.Ing. brauche für selbstständige Tätigkeiten keinerlei Anmeldung. Ich habe einen sog. Freien Beruf wie z.B. Ärzte, Architekten usw.

Auskünfte dazu kann Dir auf jeden Fall ein Gemeindesekrätariat geben, Da war ich nämlich auch vor kurzem

Die Geschichte mit dem Finanzamt kommt sowieso mehr oder minder automatisch entweder bei der Gewerbeanmeldung oder bei der Jahresabrechnung und Steuererklärung

Ansonsten viel Erfolg