Hallo,
wird eine GbR eigentlich beim Finanzamt angemeldet? Oder genügt es, wenn die beiden Gesellschafter jeweils Gewerbe angemeldet haben?
Cu,
ALex
Hallo,
wird eine GbR eigentlich beim Finanzamt angemeldet? Oder genügt es, wenn die beiden Gesellschafter jeweils Gewerbe angemeldet haben?
Cu,
ALex
Eine GbR muß nicht zwingend ein Gewerbe zum Gegenstand haben, z.B. sind Anwaltssozietäten oder Gemeinschaftspraxen auch GbR.
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Hallo Alex,
bei einer GbR genügt es wenn die beiden Gesellschafter jeweils ein Gewerbe angemeldet haben, da jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftet. Die GdR ist nicht eintagungspflichtig und ist nicht an eine bestimmte Schriftform gebunden.
Gruß
Manfred
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Hallo,
wird eine GbR eigentlich beim Finanzamt
angemeldet? Oder genügt es, wenn die
beiden Gesellschafter jeweils Gewerbe
angemeldet haben?Cu,
ALexHallo Alex,
bei einer GbR genügt es wenn die beiden
Gesellschafter jeweils ein Gewerbe
angemeldet haben, da jeder Gesellschafter
mit seinem Privatvermögen haftet. Die GdR
ist nicht eintagungspflichtig und ist
nicht an eine bestimmte Schriftform
gebunden.
Das dachte ich auch, das stand auch in vielen Büchern drinnen. Nur hat der Steuerberater von mir gemeint, das Gewerbe MUß trotzdem angemedet werden…
Was ich sonst gerne wußte: für eine Umsatzsteuer-Id-Nr braucht man doch eine Gewerbeanmeldung, wie ist es dann bei GbR? Um die Nummer zu kriegen, muß ich diese dann anmelden?
CU,
Alex
Gewerbeaufsicht - Handelsregister - Finanzamt
wird eine GbR eigentlich beim Finanzamt
angemeldet? Oder genügt es, wenn die
beiden Gesellschafter jeweils Gewerbe
angemeldet haben?
bei einer GbR genügt es wenn die beiden
Gesellschafter jeweils ein Gewerbe
angemeldet haben, da jeder Gesellschafter
mit seinem Privatvermögen haftet. Die GdR
ist nicht eintagungspflichtig
Das dachte ich auch, das stand auch in
vielen Büchern drinnen. Nur hat der
Steuerberater von mir gemeint, das
Gewerbe MUß trotzdem angemedet werden…
Also:
1.UU reicht es, wenn nur die Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt haben.
2. Die GbR ist nicht nur nicht eintragungspflichtig im Handelsregister; eine GbR kann garnicht ins HR eingetragen werden.
3. Die GbR MUSS beim Finanzamt extra angemeldet werden. (Die haben da nen tollen Vordruck dafür) Mit der Anmeldung beim FA wird auch die USt-ID beantragt.
MfG
Undine
GbR entsteht im allgemeinen automatisch
Eine sog. Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts entsteht ohne Formalitäten sofort, wenn mehrere Personen Geschäfte mit Dritten machen, also z.B. die Tippgemeinschaft oder der Freizeitkegelclub, der mit seinen Einnahmen einen gemeinsamen Ausflug macht ist bereits AUTOMATISCH eine GbR.
Der Grund für eine Anmeldung kann sein:
Dieses Gewerbe erfordert eine Anmeldung
Bestimmte Zulieferer bestehen auf einem sog. Gewerbeschein als Kunde
Ich z.B. als Dipl.Ing. brauche für selbstständige Tätigkeiten keinerlei Anmeldung. Ich habe einen sog. Freien Beruf wie z.B. Ärzte, Architekten usw.
Auskünfte dazu kann Dir auf jeden Fall ein Gemeindesekrätariat geben, Da war ich nämlich auch vor kurzem
Die Geschichte mit dem Finanzamt kommt sowieso mehr oder minder automatisch entweder bei der Gewerbeanmeldung oder bei der Jahresabrechnung und Steuererklärung
Ansonsten viel Erfolg