Hallo,
ich habe gehoert, dass man bis vor kurzem eine GbrmbH gruenden konnte.
Der Vorteil: Die Gesellschaftsform ist eine Rechtsform analog der Gbr mit dem grossen Unterschied, dass die Haftung in Höhe des Betriebsvermoegens begrenzt ist (also man haftet nicht mehr mit den Privatvermoegen)
Laut Auskunft meines Steuerberaters ist diese Gesellschaftsform allerdings von den Karlruher Richtern fuer verfassungswidrig erklaert wurden.
Wo kann ich genaue Auskunft darueber erhalten (IHK) ?
Wer kennt das Karlsruher Urteil ?
Wer hat Erfahrung mit dieser Gesellschaftsform gemacht ?
Freue mich ueber jeden Hinweis.
Vielen Dank
Tel. 089-93931552
Handy 0170-8333666
IHK oder Handwerkskammer ist richtig.
Wenn Du Deine zuständige IHK nicht weißt frage den DIHT in Berlin
PiRo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich habe gehoert, dass man bis vor kurzem
eine GbrmbH gruenden konnte.
Konnte man eigentlich nie, da diese Gesellschaftsform im deutschen Recht nicht existent ist.
Laut Auskunft meines Steuerberaters ist
diese Gesellschaftsform allerdings von
den Karlruher Richtern fuer
verfassungswidrig erklaert wurden.
Nicht ganz… es war der BGH, der die Bezeichnung GbRmbH für irreführend und nicht erlaubt erklärt hat.
Wo kann ich genaue Auskunft darueber
erhalten (IHK) ?
Gehe zu http://www.recht.de
und dann zu den obersten Bundesgerichten… BGH… Urteile
MfG
Undine