Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage, bzw. zwei Fragen: darf ich GBV (Gesamtbetriebsvereinbarung)kopieren und mit nach Hause nehmen?
Darf mich ein Anwalt bei der Arbeit (wenn ich da in meiner Freizeit gehe, um organisatoriches zu besprechen- da ich mit meiner Firma im rechtlichen Streit bin) begleiten? Oder darf er Hausverbot erteilt bekommen?
Ich warte auf Eure Antworten und bedanke mich schon jetzt recht herzlich.
Annouschka
Hallo Annouschka,
generell hat Dein Arbeitgeber Hausrecht, bestimmt also wer wann wohin darf.
Dein Anwalt weiss das und kann z.B. für eine Mediation ggf. auch in seine Kanzlei oder wo auch immer einladen.
Wenn die GBV Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, ist der Arbeitgeber ggf. in der Pflicht, diese bereitzustellen, der Anwalt kann das nach Prüfung des Vertrages entscheiden und auch managen.
RSV hilft ggf…
Ralf
Hallo,
bei der GBV kommt es auf die Formulierung in der GBV bzw. evtl. anderen Betriebsvereinbarungen an.
Normalerweise darf das maximial der Betriebsrat, aber auch der nicht immer.
Zu der Begleitung durch den Anwalt kann ich leider nchts sagen.
Viele Grüße
Steferl
Hallo Annouschka,
leider kann ich deine Anfrage nicht beantworten, da die Informationen zu unkonkret sind. Was ist eine GBV, hat das was mit dem Betriebsrat zu tun, welche Funktion hast du im Betrieb, warum willst du einen Anwalt in deiner Freizeit mit in den Betrieb nehmen??
Ob der Anwalt Hausverbot bekommen könnte, hängt von der Funktion ab mit der er im Betrieb aufläuft. Als dein Vertreter in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit die deinen Arbeitgeber betrifft darf er sicherlich kommen.
Gruss
Helmut
Hallo,
ich habe keine Ahnung von diesen Themenbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Natterer
Liebe Annouschka,
mein Fachbereich liegt im Arbeitsschutz und nicht im Arbeitsrecht, daher ist meine Antwort nur eine Vermutung aufgrund meiner Erfahrungen.
Die GBV kannst Du meines Erachtens kopieren und mit nach Hause nehmen. Auch wenn es sich hierbei um eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung handelt bist Du direkt betroffen und hast entsprechend ein berechtigtes interesse an dieser Unterlage.
Der zweite Punkt sieht etwas anders aus: Außerhalb Deiner Arbeitszeit darf der Arbeitgeber auch Dir das Betreten des Werkgeländes untersagen. Erst recht kann der Arbeitgeber verbieten, dass Du betriebsfremde Personen mit bringst, egal ob Onkel, Tante oder Rechtsanwalt. Sollte es Dir darum gehen die Zustände an Deinem Arbeitsplatz glaubhaft zu beschreiben, kannst Du nicht einen Arbeitskollegen als Zeugen gewinnen? Oder reichen ein paar Fotos/ Videos mit dem Handy? (Vorsicht - meist auch nicht erlaubt!)
Viel Erfolg, auch wenn meine Antwort DIr nur eingeschränkt weiterhilft
LG
Andreas
Hallo Annouschka,
ich verstehe das so, dass Sie ihren Anwalt mit in die Firma nehmen möchten um bei Gesprächen mit der Firmenleitung nicht alleine azustehen?
Wenn dem so ist dürfte es keine Schwierigkeiten geben.
GBV bin ich mir nicht sicher, aber das müßte ja der Anwalt wissen.
LG Emi
Hallo Annouschka,
in jedem Arbeitsvertrag stehen Passagen über die Geheimhaltungspflicht von Internas gegenüber Dritten. Für den persönlichen Gebrauch sehe ich da keine Hinderungsgründe.
Hinsichtlich des Anwalts: entweder oder. Freizeit oder Organisatorisches bereden. Aber auch über Hausrecht kann es Regelungen geben. Auf jeden Fall kann ein Arbeitgeber Hausverbote erteilen. Wenn es sich dabei um den Rechtsanwalt handelt, der Dich vertritt, kannst Du einfach die Herausgabe von Unterlagen einfordern, die für Deine „Verteidigung“ wichtig sind.
Viele Grüße
Fritjof
Hallo Annouschka,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Aber letztendlich müsste diese Fragen der Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten können.
Gruss wannsee
Hallo,
eine Kopie kann dir doch sicherlich der Betriebsrat aushändigen.
Der Anwalt darf ohne Zustimmung der Geschäftsleitung den Betrieb nicht betreten.
Grüße
Bartpflanze
Wollte mich noch entschuldigen, dass ich keine Antwort gegeben habe…war einfach zu sehr im Stress und musste mich auf andere Dinge konzentrieren. Bin ab sofort aber wieder für Fragen offen!
Hoffe Sie haben inzwischen woanders Hilfe bekommen!
Lg, Sandra.