GCD AL - wie verhält sich es bei Aufgabe?

Wenn zum Anfang des Jahres der GCD AL bewilligt wurde und jetzt es doch zu einer Festanstellung kommt… muß der Antrag zurückgezogen werden oder können bereits geleistete Beratungen darüber abgerechnet werden?

Das Gründercoaching Deutschland aus Arbeitslosigkeit muss spätestens 12 Monate nach Bewilligung abgeschlossen sein. Wenn es also Anfang 2012 bewilligt wurde, bleiben ja nur noch ca. 1-2 Monate. Von den max. 8 Tagewerken sollte der wesentliche Teil auch bereits abgearbeitet sein.

Demnach lautet der Rat, das Coaching mit den vielleicht noch ausstehenden 2-3 Tagewerken zu Ende zu bringen und abzurechnen bevor man sich mit der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit befasst.

Noch ein PS:

Grundsätzlich kann der Beratervertrag auch gekündigt und das Coaching dadurch vorzeitig beendet werden. In diesem Fall muss der Berater den Schlussverwendungsnachweis entsprechend ausfüllen und eine reduzierte Rechnung stellen.

Wenn ansonsten alle anderen formalen Punkte erfüllt sind wird auch die Teilleistung im Verhältnis 10/90 bezuschusst. Getreu dem Motto: Weniger Zuschuss geht immer, mehr Zuschuss wird schwierig.