Liebe/-r Experte/-in,
ich habe seit September 2011 einen GdB von 30% wegen einer chronischen Darmerkrankung. Die Niederlassung in der ich als Bürokauffrau arbeite ist bereits 2mal umgezogen und das nächste Mal wird es wohl eine Zusammenlegung mit der Zentrale in Passau geben. Das heisst für mich eine einfache Fahrstrecke von 140 km. Voraussichtlich wird das Ende nächsten Jahres der Fall sein. Kann ich mit einem Gleichstellungsantrag bei der Arbeitsagentur verhindern dass mich die Zentrale zwingt soweit zur Arbeit zu fahren? Bzw. muss mich die Zentrale dann entsprechend abfinden wenn kein entsprechender Arbeitsplatz mehr vorhanden ist?
Danke für Euren Rat.
Es tut mir sehr Leid. Aber ich kenne mich da nicht aus.
Viel Erfolg und einen schönen Tag.
Liebe Patrizia,
ich kann Ihnen leider keine hilfreiche Antwort darauf geben. Ich hoffe, es findet sich ein Experte, der Ihnen weiter helfen kann.
Alles Gute,
B.Schäpers
Sorry, da kann ich dir leider nicht helfen