Hallo, welche Vorteile bringt die Feststellung vom Versorgungsamt über GdB 40% bzw. über welche Ämter generell kann man entsprechende Anträge zur finanziellen Bezuschussung oder Befreiung stellen? LG Perle
Die Frage bezieht sich auf Rentner.
Die Frage bezieht sich auf Rentner.
Ausser dem Steuerfreibetrag gibt´s da keine finanziellen Zuschüsse.
Man kann aber einen Gleichstellungsantrag auf GdB 50 stellen.
http://www.sozialblog.com/blog/2008/08/schwerbehinde…
Inder Regel betrifft das aber mehrheitlich Arbeitnehmer bzw. Arbeitslose und nicht die Rentner.
MfG ramses90
Die Frage bezieht sich auf Rentner.
Ausser dem Steuerfreibetrag gibt´s da keine finanziellen
Zuschüsse.
Wobei der Steuerfreibetrag auch nicht pauschal für alle gewährt wird, sondern nur unter bestimmten eng begrenzten Vorraussetzungen, nachzulesen in § 33b Abs. 2 Nr. 2a und 2b EStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
Man kann aber einen Gleichstellungsantrag auf GdB 50 stellen.
http://www.sozialblog.com/blog/2008/08/schwerbehinde…
Inder Regel betrifft das aber mehrheitlich Arbeitnehmer bzw.
Arbeitslose und nicht die Rentner.
Nicht „mehrheitlich“, sondern fast ausschließlich, weil für die Gleichstellung zwingend erforderlich ist, daß man eine Erwerbstätigkeit ausübt oder anstrebt. Siehe § 2 Abs. 3 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html
MfG ramses90
&Tschüß
Wolfgang
Vielen Dank für Eure Antworten, wusste ich nämlich noch nicht. Lieben Gruß Perle