Hallo, wenn eine Person aufgrund ihrer Krankengeschichte 40% GdB vom Versorgungsamt zugesprochen bekam und diese Person nun in ein anderes Bundesland gezogen ist und inzwischen in Rente, gelten die 40% dann noch oder muss sie erneut einen Antrag stellen und sich Prüfungen unterziehen? LG Perle
Guten Abend
Hallo, wenn eine Person aufgrund ihrer Krankengeschichte 40%
GdB vom Versorgungsamt zugesprochen bekam
der GdB wird nicht in % ausgedrückt, sondern schlicht: GdB (Grad der Behinderung) von 40…
…man sagt ja auch nicht, Wasser kocht bei 100% Grad Celsius
und diese Person nun
in ein anderes Bundesland gezogen ist und inzwischen in Rente,
gelten die 40% dann noch oder muss sie erneut einen Antrag
stellen und sich Prüfungen unterziehen? LG Perle
nein, muss sie nicht, sie muss jedoch dem „alten“ Versorgungsamt ihren Umzug und die neue Adresse mitteilen (in einigen Bundesländern funktioniert das manchmal sogar automatisch durch die Meldebehörde, worauf ich mich aber nicht verlassen würde)… ihre Akte wird dann dem, nach dem Umzug, zuständigen Versorgungsamt zugeführt.
Gruß
MG
Hallo MG, danke für die Antwort, das hilft mir schon weiter. (Witzig mit den 100% Grad Celsius ) )