GdB 50% abgelehnt

Ich habe über meinen Hausarzt einen GdB von 50% beantragt. Seit 1 Jahr habe ich 40%. Mein Krankheitszustand hat sich seitdem verschlechtert. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Nun hat mein Hausarzt dem ZBFS geschrieben, dass wir Widerspruch einlegen und er mir geraten hat, vor das Sozialgericht zu gehen. Kann ich dann beim VDK, bei dem ich Mitglied bin, Rechtsbeistand einfordern?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Grüsse byxicle

Hallo,

ob der VdK die Sache für aussichtsreich hält und den Rechtsschutz gewährt, kann nur der zuständige VdK-Mensch vor Ort beantworten.

&Tschüß
Wolfgang

Ich habe über meinen Hausarzt einen GdB von 50% beantragt.

Handelt es sich hier wirklich um einen Hausarzt ???

Gutachten sollte immer ein Facharzt erstellen !!

Gruß Merger

Ich habe über meinen Hausarzt einen GdB von 50% beantragt.

Handelt es sich hier wirklich um einen Hausarzt ???

Gutachten sollte immer ein Facharzt erstellen !!

Im UP steht was von Antrag und nicht von Gutachten. Das solltest Du auseinanderhalten. Außerdem sind regelrechte Gutachten im Versorgungsrecht oft nicht nötig, da es weniger auf die Krankheit an sich als auf die persönlichen Auswirkungen ankommt. Die kann ein Hausarzt, der seinen Patienten regelmäßig sieht, oft besser beurteilen.

Gruß Merger

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

unabhängig ob es sich hier um einen Antrag oder Gutachten handelt,
kann ich jedem nur empfehlen, Unterlagen für eine Erhöhung einer Schwerbehinderung über einen Facharzt und nicht über einen Allgemein-Mediziner einzureichen.

Außerdem sind regelrechte
Gutachten im Versorgungsrecht oft nicht nötig, da es weniger
auf die Krankheit an sich als auf die persönlichen
Auswirkungen ankommt. Die kann ein Hausarzt, der seinen
Patienten regelmäßig sieht, oft besser beurteilen.

Dies ist zwar möglich, wird allerdings bei vielen Behörden
nicht als ausreichend angesehen.

Gruß Merger

Hallo Wolfgang,

Hallo,

unabhängig ob es sich hier um einen Antrag oder Gutachten
handelt,

Das spielt sehr wohl eine Rolle

kann ich jedem nur empfehlen, Unterlagen für eine Erhöhung
einer Schwerbehinderung über einen Facharzt und nicht über
einen Allgemein-Mediziner einzureichen.

Außerdem sind regelrechte
Gutachten im Versorgungsrecht oft nicht nötig, da es weniger
auf die Krankheit an sich als auf die persönlichen
Auswirkungen ankommt. Die kann ein Hausarzt, der seinen
Patienten regelmäßig sieht, oft besser beurteilen.

Dies ist zwar möglich, wird allerdings bei vielen Behörden
nicht als ausreichend angesehen.

Ich weiß nicht, von welchen Behörden Du redest. Ich rede hier nur vom Versorgungsamt und da ist es idR so, wie ich geschrieben habe.
Sorry, aber das ist mein täglich Brot, da weiß ich was auf was es ankommt

Gruß Merger