Ich habe über meinen Hausarzt einen GdB von 50% beantragt. Seit 1 Jahr habe ich 40%. Mein Krankheitszustand hat sich seitdem verschlechtert. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Nun hat mein Hausarzt dem ZBFS geschrieben, dass wir Widerspruch einlegen und er mir geraten hat, vor das Sozialgericht zu gehen. Kann ich dann beim VDK, bei dem ich Mitglied bin, Rechtsbeistand einfordern?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Grüsse byxicle