Hallo,
nehmt mal an:
Eine Frau hat Gdb 50 zugesprochen bekommen. Das wurde dem AG auch so mitgeteilt.
Folgendes steht im Bescheid über die Feststellung des Gdb, Zitat:
"Die Prüfung der ärztlichen Unterlagen hat ergeben, dass folgende Funktionsstörungen vorliegen:
Sehbehinderung, degenerative Veränderung der Wirbelsäule etc.pp"
Aufgrund der Sehbehinderung möchte die Frau jetzt kein Spätschicht mehr arbeiten, da ihr das nächtliche Autofahren (30 km zurück) Probleme bereitet.
Hierzu hab ich gelesen dass im Einzelfall ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf behinderungsgerechter Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen kann, ihn wegen der Besonderheit der Behinderung
von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen.
Ich habe auch gelesen dass Schwerbehinderte ab 50 Gdb nicht verpflichtet sind Überstunden bzw. Mehrarbeit zu leisten.
Deswegen wurde mal folgendes Schreiben an den AG verfasst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf meine E-Mail vom 11.03.2013 indem ich Ihnen den Bescheid des Landratsamts zukommen ließ, werden Sie gebeten aufgrund der festgestellten Sehbehinderung davon abzusehen meine Mutter für die Spätschicht einzuteilen, weil ihr das nächtliche Fahren besonders schwer fällt.
Weiter nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass meine Mutter keine Mehrarbeiten aufgrund der zuerkannten Grad der Behinderung leisten möchte. Das heisst zu leistende Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden täglich.
Einer kurzen Stellungnahme Ihrerseits sehe ich entgegen.
Kann man das so lassen oder habt ihr Verbesserungsvorschläge?
Vielen Dank schonmal fürs Lesen (und evtl. Tippsgeben)
Melli