Gdb 50 Grad, 23 jähriges Arbeitsverhältnis

Hallo,

nehmt mal an:
Eine Frau hat Gdb 50 zugesprochen bekommen. Das wurde dem AG auch so mitgeteilt.

Folgendes steht im Bescheid über die Feststellung des Gdb, Zitat:

"Die Prüfung der ärztlichen Unterlagen hat ergeben, dass folgende Funktionsstörungen vorliegen:

Sehbehinderung, degenerative Veränderung der Wirbelsäule etc.pp"

Aufgrund der Sehbehinderung möchte die Frau jetzt kein Spätschicht mehr arbeiten, da ihr das nächtliche Autofahren (30 km zurück) Probleme bereitet.
Hierzu hab ich gelesen dass im Einzelfall ein Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf behinderungsgerechter Gestaltung der Arbeitszeit mit der Maßgabe bestehen kann, ihn wegen der Besonderheit der Behinderung
von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen.

Ich habe auch gelesen dass Schwerbehinderte ab 50 Gdb nicht verpflichtet sind Überstunden bzw. Mehrarbeit zu leisten.

Deswegen wurde mal folgendes Schreiben an den AG verfasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf meine E-Mail vom 11.03.2013 indem ich Ihnen den Bescheid des Landratsamts zukommen ließ, werden Sie gebeten aufgrund der festgestellten Sehbehinderung davon abzusehen meine Mutter für die Spätschicht einzuteilen, weil ihr das nächtliche Fahren besonders schwer fällt.

Weiter nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass meine Mutter keine Mehrarbeiten aufgrund der zuerkannten Grad der Behinderung leisten möchte. Das heisst zu leistende Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden täglich.

Einer kurzen Stellungnahme Ihrerseits sehe ich entgegen.

Kann man das so lassen oder habt ihr Verbesserungsvorschläge?

Vielen Dank schonmal fürs Lesen (und evtl. Tippsgeben)
Melli

Hi,

rechtlich möchte ich das nicht bewerten, da kenne ich mich zu wenig aus.

Was mich allerdings stört, daß das Schreiben von der Tochter und nicht von der Mutter kommt. Schließlich hat die Mutter ein Vertragsverhältnis mit dem AG und nicht die Tochter.

Ob die Wünsche zu erfüllen sind oder nicht hängt vermutlich von der Größe des Betriebes und von der Art der Arbeit ab, vielleicht solltest Du das noch dazuschreiben, damit Du konkretere Vorschläge bekommst.

In Kleinbetrieben dürften manche Dinge schwieriger umzusetzen sein, als in einem Großbetrieb.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

Was mich allerdings stört, daß das Schreiben von der Tochter
und nicht von der Mutter kommt. Schließlich hat die Mutter ein
Vertragsverhältnis mit dem AG und nicht die Tochter.

das kommt daher, dass die Tochter auch öfter telefonischen Kontakt mit der Firma hatte . Die Mutter spricht gebrochen deutsch.

Ob die Wünsche zu erfüllen sind oder nicht hängt vermutlich
von der Größe des Betriebes und von der Art der Arbeit ab,
vielleicht solltest Du das noch dazuschreiben, damit Du
konkretere Vorschläge bekommst.

ja das wäre eine Idee, danke!

In Kleinbetrieben dürften manche Dinge schwieriger umzusetzen
sein, als in einem Großbetrieb.

In diesem Fall ist das ein Betrieb mit ca. 350 Mitarbeitern.

Hallo,

Hallo,

nehmt mal an:
Eine Frau hat Gdb 50 zugesprochen bekommen. Das wurde dem AG
auch so mitgeteilt.

Hoffentlich wurde dem AG nur eine Kopie des Ausweises zugesandt, denn…

Folgendes steht im Bescheid über die Feststellung des Gdb,
Zitat:

"Die Prüfung der ärztlichen Unterlagen hat ergeben, dass
folgende Funktionsstörungen vorliegen:

Sehbehinderung, degenerative Veränderung der Wirbelsäule
etc.pp"

… die im Bescheid aufgeführten Diagnosen bzw. Funktionsstörungen gehen den AG erst mal nix an - lediglich die daraus resultierenden Auswirkungen für die arbeitsvertraglichen Pflichten.

Aufgrund der Sehbehinderung möchte die Frau jetzt kein
Spätschicht mehr arbeiten, da ihr das nächtliche Autofahren
(30 km zurück) Probleme bereitet.
Hierzu hab ich gelesen dass im Einzelfall ein Anspruch des
schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf
behinderungsgerechter Gestaltung der Arbeitszeit mit der
Maßgabe bestehen kann, ihn wegen der Besonderheit der
Behinderung
von Schichtarbeit ganz oder teilweise auszunehmen.

§ 81 Abs. 4 und 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

Ich habe auch gelesen dass Schwerbehinderte ab 50 Gdb nicht
verpflichtet sind Überstunden bzw. Mehrarbeit zu leisten.

§ 124 SGB IX, wobei dies erst mal nix mit Schicht zu tun hat und sich auch nur auf die Arbeitszeit einer Vollzeit-AN bezieht

Deswegen wurde mal folgendes Schreiben an den AG verfasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf meine E-Mail vom 11.03.2013 indem ich Ihnen
den Bescheid des Landratsamts zukommen ließ, werden Sie
gebeten aufgrund der festgestellten Sehbehinderung davon
abzusehen meine Mutter für die Spätschicht einzuteilen, weil
ihr das nächtliche Fahren besonders schwer fällt.

Weiter nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass meine Mutter keine
Mehrarbeiten aufgrund der zuerkannten Grad der Behinderung
leisten möchte. Das heisst zu leistende Arbeitszeit nicht mehr
als 8 Stunden täglich.

Einer kurzen Stellungnahme Ihrerseits sehe ich entgegen.

Vollkommen irrelevantes Schreiben, solange die Briefschreiberin nicht gesetzliche Vertreterin der ANin ist.

Kann man das so lassen oder habt ihr Verbesserungsvorschläge?

Es sollte eigentlich sonnenklar sein, daß eine ANin ihre Rechte immer selbst geltend machen muß.
Die AN sollte eine arbeitsmedizinische Untersuchung gem. § 11 ArbSchG verlangen:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html
wobei auch für diese Untersuchung bez. Diagnosen die ärztliche Schweigepflicht gem. § 8 Abs. 1 ASiG gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__8.html

und den AG ausdrücklich auffordern, ein Präventionsverfahren gem. § 84 Abs. 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
unter Einbeziehung der dort aufgeführten Stellen einzuleiten.

Sofern es in dem Betrieb einen BR und/oder eine SBV gibt, sollte die AN diese von sich aus informieren und hinzuziehen.

Vielen Dank schonmal fürs Lesen (und evtl. Tippsgeben)

&Tschüß

Melli

Wolfgang

Hallo,

man ruft beim Arbeitgeber an und fragt, wer im Betrieb der Schwerbehindertenbeauftrage ist, und wie man den erreichen kann.

alles andere klärt man mit dem SChwerbehindertenbeauftragten und dem Betriebsrat.

Grüße
miamei