GdB 90, G,B,H kein Parkausweis?

Hallo!
Mein Mann hat einen GdB von 90 und die Mermale G, B,H.
Er ist halbseitig gelähmt, kann aber am Stock auf gutem Untergrund langsam laufen. Nun haben wir ständig das Parkproblem, meiden es in die Stadt zu fahren. In der Stadt kann er sich nur mit einem Rollstuhl fortbewegen, mit meiner Hilfe. Also muss der Parplatz immer Rollstuhlfreundlich sein. Ich kann ihn auch nicht einfach irgendwo absetzen, siehe Mermale. Zum Ein- und Aussteigen benötigt er auch viel Platz, die Beifahrertür muss ganz geöffnet sein. Ich verzweifel langsam, da er schon eingeschränkt genug ist und so ein Stadtbesuch einfach Lebensqualität bringen würde, ich aber schon des öfteren heulend im Auto saß wg der Parkplatzproblematik. Gibt es irgendwie Möglichkeiten einen Parkausweis zu bekommen.
Lg Charlie

Hallo,

es gibt zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie für Ihren Mann bzw. Ihr Mann einen Änderungsantrag stellen und das Merkzeichen „Ag“ (Aussergewöhnlich gehbehindert) stellen.
Dann würden Sie autom. einen blauen Parkausweis erhalten der u.a. das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz erlaubt erhalten.
Die zweite Möglichkeit ist ein Antrag bei der verkehrsbehörde der Stadt auf „Parkerleichterung“ (Ag-Light). Falls Sie die Genehmigung dazu erhielten (Das ist wahrscheinlicher als das Ag selber) dürften Sie zwar nicht auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken, aber in bestimmten Zonen, z.B. Eingeschränkte Halteverbotszonen (bis 3 Stunden), oder in Fußgängerzonen innerhalb der Be- und Entladezeit etc.
Die Voraussetzungen für das Ag-Light sind bei Ihrem Mann wie ich das sehe auf jeden Fall gegeben. Für die Erlangung des Ag sollten Sie angeben, dass sich Ihr Mann nur noch im Rollstuhl fortbewegen kann, sonst wird das wieder mit dem Verweis abgelehnt das das Ag nur Menschen erhalten die nur noch im Rollstuhl sitzen bzw. eine „Doppelunter-Oberschenkelamputation haben o.Ä.“
Auf jeden Fall sollten Sie bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen! Informieren Sie sich im Netz darüber wo die Fürsorgestelle sitzt und wer der Ehrenamtliche Schwerbehindertenbeauftragte der Stadt ist. Nehmen Sie Kontakt auf.Ich rate Ihnen Mitglied im VdK zu werden. Das kostet i Monat ca. 5 €. Sie sind dann Rechtsschutzversichert und man schreibt für Sie den Widerspruch und leitet nach Ablehnung auch, wenn Sie möchten eine Klage für Sie ein. Was die Sache mit dem Parken angeht können Sie sich hier schon mal informieren: http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderu…

und hier können informiert Sie der ADAC darüber (pdf als download):
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2012-Parkerleicherungen_…

Gehen Sie im Netz auf die Seite Ihrer Stadt und schauen nach wo die Fürsorgestelle (meist unter Soziales) sitzt und Fragen nach an wen Sie den Antrag auf „Parkerleichterung“ stellen müssen. Die Fürsorgestelle kann Ihnen auch einen „Änderungsantrag“ zum Antrag auf „Ag“ zusenden. Oft kann man den Antrag auch online stellen.
Ich hoffe ich konnte helfen. Falls noch Fragen sind melden Sie sich.
MfG
Uwe H.

Hallo Charlie,
auf was hat Dein Mann den GdB erhalten? (Krankenbild?)
Wie alt ist Dein Mann?
Wo wohnst Du?
Hast Du bei der festgestellten Hilflosigkeit die gerichtliche Betreuung für Deinen Mann?
Erbitte Info!
G.F.

Hello, folgende Tipps:

  1. Beim Versorgungsamt morgen Widerspruch einreichen (formlos), damit die Fristen nicht verstreichen. Begründung: „Wird nachgereicht nach Konsultation der behandelnden Ärzte.“
  2. Gleichzeitig eine Kopie der vorliegenden Arztberichte U N D der „gutachterlichen ärztlichen Stellungnahme“ anfordern.
    Dort dann gucken, warum des Merkzeichen „aG“ abgelehnt wurde, meistens sind die Befunde der behandelden Ärzte so schwammig, dass diese Fehlbeurteilung dann läuft. Nicht Diagnosen (z.B. „Halbseitenlähmung“) sind entscheidend, sondern das Ausmass der Einschränkungen.
    Wenn keine Klarheit entsteht, bitte nochmals mich anschreiben!
    Viele Grüße
    Rudi

Hallo,

für den Parkausweis benötigt man das Merkzeichen „aG“.
Die Voraussetzungen sind hier
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
in Teil D, Nr. 3 ab S. 115 beschrieben.
Ggfs. muß Dein Mann einen erhöhunhsantrag nur für das zusätzliche Merkzeichen stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen muß natürlich ärztlich bestätigt werden.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Charlie,
ihr müsst einen Verschlimmerungsantrag stellen beim Versorgungamt und das Merkzeichen aG beantragen.Besprecht das bitte mit Eurem Arzt der weiß wie er das unterstützen kann.
Text/Auszug:aG/"andere Schwerbehinderte,die nach versorgungsärztlicher Feststellung auch aufgrund von Erkrankungen dem vorstehenden Personenkreis(Beispiele:Querschnittsgelähmte,Doppel -Ober/unterschenkelamputierte ect)gleichzustellen sind…Drücke euch ganz fest die Daumen --PS: Bei Ablehnung Widerspruch einreichen(Unterstützung bekommt ihr beim SVOD (Jahresbeitrag 30 Euro)dort könnt ihr kostenlos dann auch anwaltlich die Dinge regeln.SVOD gibt es in fast in jeder Stadt. LG Roberta

Hey,
kenne ich aus eigener Erfahrung!Bitte wende Dich an den SoVD vor oder in Deiner Nähe!Dort bekommst Du Hilfe!
Mfg.richter63

Hallo!
die Beifahrertür muss ganz geöffnet sein. Ich verzweifel
langsam, da er schon eingeschränkt genug ist und so ein
Stadtbesuch einfach Lebensqualität bringen würde, ich aber
schon des öfteren heulend im Auto saß wg der
Parkplatzproblematik. Gibt es irgendwie Möglichkeiten einen
Parkausweis zu bekommen.
Lg Charlie

Hallo,
einen entsprechenden Parkausweis kann man beim zuständigen Straßenverkehrsamt deiner Stadt beantragen, oder bei der Zuständigen Stelle für Ausnahmegenehmigungen zu erfragen bei den Stadt-,bzw. Gemeindevertretungen
Ich hoffe diese Antwort hilft dir und deinem Mann weiter.LG ultrahexchen

Beantragen Sie den +Parkausweis beim Amt für sozaile Angelegenheiten bzw. beim Versorgungsamt.
Gruß
BVP