GdB bei Einstellung verschwiegen

Hallo zusammen,

ich habe die Vermutung, dass ich kurz vor der Kündigung stehe.

Angebliche Unzufriedenheit meines Vertriebsleiters, in einem 6-Personen-Unternehmen.

Ich wurde bei der Einstellung nach einer „Erwerbsminderung“ gefragt. Diese habe ich mit „Nein“ beantwortet, weil meine Leistungskraft nicht eingeschränkt ist.

Jedoch habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80. Dieses wurde von mir jedoch nicht angegeben, da nicht direkt danach gefragt wurde.

Kann ich selbiges bei einer evtl. Kündigung noch geltend machen?

Freue mich auf zahlreiches Feedback.

Vielen Dank vorab.

Hallo, GdB und GdE sind unabhängige Parameter!
Jemand der z.B. im Rollstuhl sitzt und einen GdB von 100 hat kann trotzdem 100% Erwerbsfähig sein.
Bei der Einstellung wurde nicht nach einer Schwerbehinderung gefragt. Überhaupt ist das eh nur bedeutsam, wenn es für den Arbeitsplatz von Bedeutung ist z.B. Aidskrankheit und Sie wollen als Metzger anfangen.
Sie mussten ihre Behinderung nicht engeben, wenn nicht danach gefragt wurde. Jedoch können Sie sie zu jeder Zeit angeben und gleich den Zusatzurlaub von 5 bzw. 6 Tagen (Je nach 5 oder 6 Tage-Arbeitswoche) mit beantragen. Dann ist im Falle einer Kündigung das Integrationsamt seitens des Ag einzuschalten. Diese prüft dann nur, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der behinderung steht. Das Integrationsamt darf einem normalen Arbeitsrechtlichen Weg nicht im Wege stehen.
Sie sagen ihre Arbeitsleistung wird durch die Behinderung nicht beeinträchtigt. Dann muss es andere Gründe haben, sie zu kündigen zu wollen. Lassen Sie sich im Verdachtsfall durch einen Fachanwalt für Sozialrecht bzw. über die DGB Rechtsstelle ihrer Gewerkschaft (Falls sie Mitglied der Gewerkschaft sind) beraten. gehen sie auf jeden Fall zum Betriebsrat, wenn einer existiert.
Ich hoffe, ich konnte ihnen helfen.
Schöne Grüße

Uwe H.

Vielen lieben Dan für das tolle Feedback.
Also habe ich mich nicht vertragswidrig verhalten!
Ne, nen Betriebsrat gibt es bei der geringen internen Mitarbeiterzahl nicht.

Nochmals lieben Dank.

Danke für das schnelle Feedback.
Kann aber leider nicht zu GdE im Internet finden.
Kannst du entsprechende Links mitteilen.

Danke vorab.

Hallo,
entschuldige „MdE“

http://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_der_Erwerbsf%…

Schöne Grüße

Uwe H.

Man ist nicht verpflichtet eine Behinderung bei Einstellung anzugeben, der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte greift trotzdem!

Gruß
i73

Tut mir leid, aber ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll, da ich bezüglich Arbeitsrecht überhaupt keine Erfahrung habe und mir nicht bewußt ist, warum ich für die Frage von „gutefrage“ ausgewählt wurde.

Hallo,

wenn Sie bei der Einstellung bzw. beim Vorgespräch zur Einstellung den Behinderten-Ausweis und den Grad der Behinderung verschwiegen haben, können Sie diesen jetzt natürlich nicht mehr geltend machen.

Im Gegenteil: das Verschweigen kann der AG als unrichtige/ bzw. falsche Aussage auslegen, da dies ein wichtiger Grund zur Einstellung war - bzw. zur Nichteinstellung gewesen wäre.

Es war m.E. ein großer Fehler, dies zu verheimlichen.
So können Sie nachträglich auch die Ihnen normalerweise zustehenden Sonderrechte nicht in Anspruch nehmen, wie da wäre: 1 Woche Sonderurlaub pro Jahr // besonderer Kündigungsschutz usw.

Dennoch wünsche ich Ihnen viel Glück… siebengebirgler