Weiss jemand, ob und falls ja welchen GDB man bei Morbus Forestier bekommen würde?
Dasist einfach…
zwischen 0 und 100% je nach Stadium der Krankheit.
Fragen sie ihren Arzt und das Versorgungsamt . … der Apotheker weiss es in diesem Fall nicht
Weiss jemand, ob und falls ja welchen GDB man bei Morbus
Forestier bekommen würde?
Weiss jemand, ob und falls ja welchen GDB man bei Morbus
Forestier bekommen würde?
nicht hier, noch beim Hausarzt oder Apotheker.
Geh zum Rathaus und stelle dort einen Antrag
ohne Gruß
Hallo,
wie bei vielen „Funktionsstörungen“ ist der GdB von den konkreten Krankheitsfolgen im Einzelfall abhängig, die vom behandelnden Arzt genau beschrieben werden müssen.
Den Bewertungsmaßstab findest Du in „Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung“. M. Forestier wird nach den allgemeinen Grundsätzen für Wirbelsäulenschäden bewertet, die sich unter der Nr. B 18.9 finden:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…
@konzepi und hummelbrumm: Wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man lieber schweigen als spotten
&Tschüß
Wolfgang
Bitte gib einen Text ein
Du weißt also genau gar nichts. Aber warum mußtest DSu das kundtun? Und dann noch auf so lächerliche Weise?
zwischen 0 und 100% je nach Stadium der Krankheit.
Fragen sie ihren Arzt und das Versorgungsamt . … der
Apotheker weiss es in diesem Fall nicht.
War Dir langweilig, oder warum mußtest Du Deine totale Ahnungslosigkeit in die Welt posauenen?
die Prozedur zur Erlangung eines Behinderteusweises kenne ich bestens, und daher halte ich die Methode, in einem Forum, in dem man nicht mal zuverlässig Auskunft über mögliche Schwangerschaften bekommen kann, für nicht geeignet!
Nichts anderes habe ich in meinem Posting ausgedrückt.
Und weiterhin habe ich dir dann auch gesagt, wer dir das sagen kann + wird.
Es ist also - so gesehen - die perfekte Antwort in einem Wissensforum gewesen!
Wenn du irgendwelche Blockierungen im Hirn hast, so etwas zu erkennen, dann könnte das deine Chancen auf einen höheren Behinderungsgrad steigern, aber auch hier wird letztlich nur dein behandelnder Arzt und die Versorgungsbehörde angemessen und sachgerecht entscheiden.