GdB rückwirkend festgestellt

Hallo,

wenn ein Steuerpflichtiger die Feststellung eines GdB (Grad der Behinderung) vor Gericht erstritten hat, rückwirkend ab 2010, und er für 2010 allerdings längst einen Steuerbescheid erhalten hat - hat er dann nachträglich noch die Möglichkeit, dies steuerlich berücksichtigen zu lassen?
Er konnte ja zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung noch nicht wissen, wie lange der Sozialgerichtsprozess noch dauern würde.

Viele Grüße

Hallo,

Wenn der Prozess beim Sozialgericht bereits anhängig war, warum wurde dann gegen die Steuerbescheide hinsichtlich des Prozesses nicht Rechtsmittel eingelegt?

Ergäbe sich denn aufgrund GdB ein finanzieller Vorteil für den Steuerpflichtigen?

Wir müssen davon ausgehen, daß der Fall so ist wie beschrieben. Durch einen GdB ergibt sich in Abhängigkeit von seiner Höhe ein Pauschbetrag als steuerlicher Freibetrag beim Einkommen.

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Ist die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen, könnte eine Änderung nach § 175 AO noch möglich sein (rückwirkendes Ereignes).

Gruß
Heiko

Ist die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen, könnte eine
Änderung nach § 175 AO noch möglich sein (rückwirkendes
Ereignes).

Richtig.

Die Feststellung des Grades der Behinderung ist ein Grundlagenbescheid. Ab dem Datum der Bekanntgabe dieses Bescheides können die davon abhängigen Folgebescheide (Einkommensteuerbescheide) für mindestens 2 Jahre geändert werden, § 171 Abs. 10 AO.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald