Hallo Wolfgang,
Hallo Wolfgang,
Hallo,
diese Antwort halte ich für sehr gewagt.
„gewagt“ ist bestenfalls Deine Antwort, denn Du wagst Dich
(mal wieder) auf ein gebiet vor, von dem du offensichtlich
keine Ahnung hast.
Du irrst, ich habe mich aus persönlichen Gründen vor einigen Jahren mit diesem Thema beschäftigen müssen.
Ärzte sind dafür idR der falsche Ansprechpartner, da sie von
den bewertungsgrundlagen idR keine wirlkliche Ahnung haben.
Sinnvoll wäre es dies zuerst einmal mit einem Facharzt zu
besprechen und sich darüber ein ärztliches Gutachten erstellen
zu lassen und anschließend eine Erhöhung des GDB zu
beantragen.
Ein ärztliches Gutachten selbst erstellen zu lassen, kostet
den Antragsteller unnötig Geld.
Dies kommt auf den behandelnden Arzt an.
In 2 Fällen wo ich solche Gutachten für Familienmitglieder beantragt habe,
musste ich gar nichts dafür zahlen.
Es müssen überhaupt keine
Unterlagen beim Antrag beigelegt werden, da das
Versorgungsamt den benannten Arzt anschreiben muß und gegen
eine Gebühr (auf Kosten des VA) Auskünfte einholen muß.
Man kann damit die Bearbeitungszeit meist etwas verkürzen.
Nur wenn die Stellungnahme konkret auf die
versorgungsmedizinischen Aspekte der Anlage zu § 2 VersmedV
eingeht.
Richtig, deswegen sollte man sich die entsprechenden Vordrucke/Unterlagen besorgen.
Und von eben diesen versorgungsmedizinischen
Grundsätzen haben die allermeisten niedergelassenen Ärzte
keine Ahnung. Bei Diabetes ist zB der Unterschied zwischen
der Gefahr eines hypo - oder hyper glykämischen Schocks für den
Antragsteller wesentlich, was viele Diabetologen nach meiner
Erfahrung nicht wirklich wissen.
Da gehen wohl unsere Erfahrungen auseinander.
Bisher habe ich einige Fachärzte für Diabetes die teils als Chefärzte in Krankenhäuser tätig waren, kennengelernt die auf ihrem Fachgebiet Spezialisten waren.
Das ist vor allem dann von Nachteil, wenn die Versorgungsämter
(wie zB bei uns in Ba-Wü) allein nach Aktenlage entscheiden
und keine eigene Begutachtung mehr veranlassen.
In solch einem Fall hilft das vorhandene Gutachten auch weiter, denn dann kann man gleich einen Fachanwalt hinzuziehen.
Schreibt aber das VA den Arzt an, werden idR konkrete
Beweisfragen gestellt, die den Arzt eher erkennen lassen,
worauf es eigentlich ankommt.
OH… auch die Diabetologen die Du oben erwähnt hast, die von ihrem Fachgebiet gerade nicht soviel Ahnung haben ?
Grüß Merger
&Tschüß
Wolfgang
Gruß Merger