GDB von Diabetes Typ 2 auf Typ 1

Hallo , es wurde nach Jahren der Behandlung eines Diabetes Typ 2 festgestellt …das es gar- kein Typ 2 sondern Typ 1 ist. Nun muss  taeglich 7 mal Blutzucker gemessen werden und entsprechend 3 - 4 mal Insulin , Apidra spritzen . Frage : besteht nun Anspruch auf einen hoeheren GDB ? Momentan ist einen GDB von 40 vorhanden .Darin enthalten sind : Morbus Forestier , „“ Diabetes 2 „“ , Depression und eine koronare Herzerkrankung ( Stent , Bluthochdruck , Myokardinfarkt ) .

Danke fuer Ihre Antworten

Dietmar

Hallo,

diese Frage solltest Du dem behandelnden Arzt stellen.
Ich hoffe doch, dass es ein Facharzt für Diabetes ist.

Gruß Merger

Hallo,

es kommt nicht auf den „Typ“ an, sondern auf die konkreten Auswirkungen auf die Lebensführung. sowie die Gefahren an, die evtl. trotz Medikamentation bestehen können.
Guckst Du hier unter Nr. B 15.1:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

Ärzte sind dafür idR der falsche Ansprechpartner, da sie von den bewertungsgrundlagen idR keine wirlkliche Ahnung haben.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

diese Antwort halte ich für sehr gewagt.

Ärzte sind dafür idR der falsche Ansprechpartner, da sie von
den bewertungsgrundlagen idR keine wirlkliche Ahnung haben.

Sinnvoll wäre es dies zuerst einmal mit einem Facharzt zu besprechen und sich darüber ein ärztliches Gutachten erstellen zu lassen und anschließend eine Erhöhung des GDB zu beantragen.

Man kann damit die Bearbeitungszeit meist etwas verkürzen.

&Tschüß
Wolfgang

Grüß Merger

Hallo Wolfgang,

Hallo,

diese Antwort halte ich für sehr gewagt.

„gewagt“ ist bestenfalls Deine Antwort, denn Du wagst Dich (mal wieder) auf ein gebiet vor, von dem du offensichtlich keine Ahnung hast.

Ärzte sind dafür idR der falsche Ansprechpartner, da sie von
den bewertungsgrundlagen idR keine wirlkliche Ahnung haben.

Sinnvoll wäre es dies zuerst einmal mit einem Facharzt zu
besprechen und sich darüber ein ärztliches Gutachten erstellen
zu lassen und anschließend eine Erhöhung des GDB zu
beantragen.

Ein ärztliches Gutachten selbst erstellen zu lassen, kostet den Antragsteller unnötig Geld. Es müssen überhaupt keine Unterlagen beim Antrag beigelegt werden, da das Versorgungsamt den benannten Arzt anschreiben muß und gegen eine Gebühr (auf Kosten des VA) Auskünfte einholen muß.

Man kann damit die Bearbeitungszeit meist etwas verkürzen.

Nur wenn die Stellungnahme konkret auf die versorgungsmedizinischen Aspekte der Anlage zu § 2 VersmedV eingeht. Und von eben diesen versorgungsmedizinischen Grundsätzen haben die allermeisten niedergelassenen Ärzte keine Ahnung. Bei Diabetes ist zB der Unterschied zwischen der Gefahr eines hypo - oder hyper glykämischen Schocks für den Antragsteller wesentlich, was viele Diabetologen nach meiner Erfahrung nicht wirklich wissen.
Das ist vor allem dann von Nachteil, wenn die Versorgungsämter (wie zB bei uns in Ba-Wü) allein nach Aktenlage entscheiden und keine eigene Begutachtung mehr veranlassen.
Schreibt aber das VA den Arzt an, werden idR konkrete Beweisfragen gestellt, die den Arzt eher erkennen lassen, worauf es eigentlich ankommt.

Grüß Merger

&Tschüß
Wolfgang

2 Like

Hallo Wolfgang,

Hallo Wolfgang,

Hallo,

diese Antwort halte ich für sehr gewagt.

„gewagt“ ist bestenfalls Deine Antwort, denn Du wagst Dich
(mal wieder) auf ein gebiet vor, von dem du offensichtlich
keine Ahnung hast.

Du irrst, ich habe mich aus persönlichen Gründen vor einigen Jahren mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Ärzte sind dafür idR der falsche Ansprechpartner, da sie von
den bewertungsgrundlagen idR keine wirlkliche Ahnung haben.

Sinnvoll wäre es dies zuerst einmal mit einem Facharzt zu
besprechen und sich darüber ein ärztliches Gutachten erstellen
zu lassen und anschließend eine Erhöhung des GDB zu
beantragen.

Ein ärztliches Gutachten selbst erstellen zu lassen, kostet
den Antragsteller unnötig Geld.

Dies kommt auf den behandelnden Arzt an.
In 2 Fällen wo ich solche Gutachten für Familienmitglieder beantragt habe,
musste ich gar nichts dafür zahlen.

Es müssen überhaupt keine
Unterlagen beim Antrag beigelegt werden, da das
Versorgungsamt den benannten Arzt anschreiben muß und gegen
eine Gebühr (auf Kosten des VA) Auskünfte einholen muß.

Man kann damit die Bearbeitungszeit meist etwas verkürzen.

Nur wenn die Stellungnahme konkret auf die
versorgungsmedizinischen Aspekte der Anlage zu § 2 VersmedV
eingeht.

Richtig, deswegen sollte man sich die entsprechenden Vordrucke/Unterlagen besorgen.

Und von eben diesen versorgungsmedizinischen
Grundsätzen haben die allermeisten niedergelassenen Ärzte
keine Ahnung. Bei Diabetes ist zB der Unterschied zwischen
der Gefahr eines hypo - oder hyper glykämischen Schocks für den
Antragsteller wesentlich, was viele Diabetologen nach meiner
Erfahrung nicht wirklich wissen.

Da gehen wohl unsere Erfahrungen auseinander.
Bisher habe ich einige Fachärzte für Diabetes die teils als Chefärzte in Krankenhäuser tätig waren, kennengelernt die auf ihrem Fachgebiet Spezialisten waren.

Das ist vor allem dann von Nachteil, wenn die Versorgungsämter
(wie zB bei uns in Ba-Wü) allein nach Aktenlage entscheiden
und keine eigene Begutachtung mehr veranlassen.

In solch einem Fall hilft das vorhandene Gutachten auch weiter, denn dann kann man gleich einen Fachanwalt hinzuziehen.

Schreibt aber das VA den Arzt an, werden idR konkrete
Beweisfragen gestellt, die den Arzt eher erkennen lassen,
worauf es eigentlich ankommt.

OH… auch die Diabetologen die Du oben erwähnt hast, die von ihrem Fachgebiet gerade nicht soviel Ahnung haben ?

Grüß Merger

&Tschüß
Wolfgang

Gruß Merger

Mal wieder nur die Hälfte gelesen/verstanden ???

Hallo Wolfgang,

Hallo,

Du irrst, ich habe mich aus persönlichen Gründen vor einigen
Jahren mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Und ich beschäftige mich mit diesem Thema seit 10 Jahren mehrmals die Woche und kriege ständig ärztliche Atteste, Gutachten und Stellungnahmen für das Versorgungsamt zu sehen.

den Antragsteller unnötig Geld.

Dies kommt auf den behandelnden Arzt an.
In 2 Fällen wo ich solche Gutachten für Familienmitglieder
beantragt habe,
musste ich gar nichts dafür zahlen.

Glück gehabt

Und von eben diesen versorgungsmedizinischen
Grundsätzen haben die allermeisten niedergelassenen Ärzte
keine Ahnung. Bei Diabetes ist zB der Unterschied zwischen
der Gefahr eines hypo - oder hyper glykämischen Schocks für den
Antragsteller wesentlich, was viele Diabetologen nach meiner
Erfahrung nicht wirklich wissen.

Da gehen wohl unsere Erfahrungen auseinander.
Bisher habe ich einige Fachärzte für Diabetes die teils als
Chefärzte in Krankenhäuser tätig waren, kennengelernt die auf
ihrem Fachgebiet Spezialisten waren.

Darum geht es überhaupt nicht. Wer Augen hat zu lesen, der lese.
Es geht darum, daß dieser Unterschied bei der Bewertung durch das Versorgungsamt wesentlich ist - und das wissen auch viele fachlich hochqualifizierte Diabetologen nicht.

Das ist vor allem dann von Nachteil, wenn die Versorgungsämter
(wie zB bei uns in Ba-Wü) allein nach Aktenlage entscheiden
und keine eigene Begutachtung mehr veranlassen.

OH… auch die Diabetologen die Du oben erwähnt hast, die von
ihrem Fachgebiet gerade nicht soviel Ahnung haben ?

Nochmal auch für Dich:
Ich zweifele keinerlei (fach-)ärztliche) Qualifikation an. Ich zweifele aber sehr wohl aufgrund langjähriger Erfahrung an dem Wissen vieler Ärzte um die versorgunsmedizinischen Bewertungsgrundlagen für einen GdB an

&Tschüß
Wolfgang

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DEINE Vorurteile sind bekannt - nur hat dies nichts mit Wissen zu tun!

Hallo Wolfgang,

Hallo,

Du irrst, ich habe mich aus persönlichen Gründen vor einigen
Jahren mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Und ich beschäftige mich mit diesem Thema seit 10 Jahren
mehrmals die Woche und kriege ständig ärztliche Atteste,
Gutachten und Stellungnahmen für das Versorgungsamt zu sehen.

Und ? dies bedeuten nicht, dass Du der Allwissende bist und andere keine Ahnung haben!

den Antragsteller unnötig Geld.

Dies kommt auf den behandelnden Arzt an.
In 2 Fällen wo ich solche Gutachten für Familienmitglieder
beantragt habe,
musste ich gar nichts dafür zahlen.

Glück gehabt

???

Und von eben diesen versorgungsmedizinischen
Grundsätzen haben die allermeisten niedergelassenen Ärzte
keine Ahnung. Bei Diabetes ist zB der Unterschied zwischen
der Gefahr eines hypo - oder hyper glykämischen Schocks für den
Antragsteller wesentlich, was viele Diabetologen nach meiner
Erfahrung nicht wirklich wissen.

Da gehen wohl unsere Erfahrungen auseinander.
Bisher habe ich einige Fachärzte für Diabetes die teils als
Chefärzte in Krankenhäuser tätig waren, kennengelernt die auf
ihrem Fachgebiet Spezialisten waren.

Darum geht es überhaupt nicht. Wer Augen hat zu lesen, der
lese.
Es geht darum, daß dieser Unterschied bei der Bewertung durch
das Versorgungsamt wesentlich ist - und das wissen auch viele
fachlich hochqualifizierte Diabetologen nicht.

Und auch das Versorgungsamt liegt oft falsch in der Entscheidung.
Denn sonst würde man ja nie durch eine Klage eine andere Entscheidung erreichen.

Das ist vor allem dann von Nachteil, wenn die Versorgungsämter
(wie zB bei uns in Ba-Wü) allein nach Aktenlage entscheiden
und keine eigene Begutachtung mehr veranlassen.

OH… auch die Diabetologen die Du oben erwähnt hast, die von
ihrem Fachgebiet gerade nicht soviel Ahnung haben ?

Nochmal auch für Dich:
Ich zweifele keinerlei (fach-)ärztliche) Qualifikation an. Ich
zweifele aber sehr wohl aufgrund langjähriger Erfahrung an dem
Wissen vieler Ärzte um die versorgunsmedizinischen
Bewertungsgrundlagen für einen GdB an

Speziell für dich!

Einem Speziallisten - Chefarzt (Prof.) + Lehrstuhl bei einer medizinischen Uni
traue ich mehr Fachwissen bezüglich Diabetes zu
als einem Personalrat bzw. Spezialisten für Arbeitsrecht.

&Tschüß
Wolfgang

Gruß Merger

Für mich ist hier Schluss!

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