GDV , Härtefond

das am Strassenrand geparkte Auto wurde schrottreif von hinten angefahren, der Fahrer beging Fahrerflucht und konnte bis jetzt nicht ausfindig gemacht werden. Der Vorfall wurde zwar von einer Gruppe Jugendlicher bemerkt, jedoch keiner hat auf das Nummernschild geachtet. Die Polizei hat den Vorfall aufgenommen. Das beschädigte Auto ist nur haftpflichtversichert. Gibt es irgend eine Möglichkeit, dass der Schaden übernommen wird.

Hi,

probier´s mal hier:

http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/versicherung-s…

Gruß
Tina

Hallo,
wer lesen kann hat Vorteile, hier ein Zitat aus der hinter deinem Link stehenden Seite:
"Sachschäden am Auto werden überhaupt nicht ersetzt "

Gruß Keki

Hallo,
wer lesen kann hat Vorteile, hier ein Zitat aus der hinter
deinem Link stehenden Seite:
"Sachschäden am Auto werden überhaupt nicht ersetzt "

es ging mir auch darum, dort nachzufragen ob es denn eine Stelle gibt, die solche Schäden übernehmen würden.

Gruß
Tina

es ging mir auch darum, dort nachzufragen ob es denn eine
Stelle gibt, die solche Schäden übernehmen würden.

Hi,
fast hätte ich jetzt geschrieben „es gibt keine solche Stelle“, da ich aber die Unfehlbarkeit nicht für mich in Anspruch nehme: Ich kenne keine.

Gruß Keki

es ging mir auch darum, dort nachzufragen ob es denn eine
Stelle gibt, die solche Schäden übernehmen würden.

Hi,
fast hätte ich jetzt geschrieben „es gibt keine solche
Stelle“, da ich aber die Unfehlbarkeit nicht für mich in
Anspruch nehme: Ich kenne keine.

Ich meine mich daran zu erinnern, das ich einmal von einer solchen Stelle gelesen habe, bin mir da aber nicht sicher ob es in einem anderen Zusammenhang war.

Sollte es eine solche Stelle geben, dürfte die im Link genannte Adresse einem vielleicht weiterhelfen können. Üblicherweise haben solche Institutionen Anlaufadressen, falls es denn Hilfe geben sollte.

Falls es keine solche Stelle gibt, werden sie dies dem UP vermutlich mitteilen.

Gruß
Tina

Hallo,
das ist schon die Verkehrsopferhilfe. http://www.verkehrsopferhilfe.de/

Allerdings leistet die für Schäden an Kfz wenn überhaupt nur dann, wenn eine Person geschädigt wurde und gleichzeitig beträchtlicher Sachschaden am Kfz entstanden ist. Das geht aus dem Ursprungsposting so nicht hervor.

Gruß
Andreas