Hallo,
habe eine etwas verzwickte Frage, da ich gerade mit der Deutschen Bahn im Clinch bin wegen unserer abonnierten BahnCard:
Als mit dem neuen Preissystem, Ende 2002, die BahnCard abgeschafft werden sollte, haben wir uns, wie viele andere, Mitte Dezember 2002 noch eine alte BahnCard zugelegt. Durch die Wahl eines Abonnements konnte man die BahnCard für 13 statt 12 Monate erhalten, wobei jedem klar war, daß das Abo natürlich hinfällig wird, da es ja gar keine BahnCard mehr geben sollte.
Anfang 2003 sind wir umgezogen, haben aber (unabsichtlich, schien auch nicht notwendig) der Bahn nicht unsere neue Adresse mitgeteilt.
Mitte 2003 wurde dann wieder eine BahnCard eingeführt, aber zu deutlich höheren Gebühren.
Im November 2003 muß wohl eine Anfrage wegen der neuen BahnCard an unsere alte Adresse geschickt worden sein. Dieses Schreiben haben wir nie erhalten und natürlich auch nicht beantwortet (theoretisch müßte es an die Bahn zurückgegangen sein), trotzdem ist dann wohl auch die neue BahnCard im Dezember 2003 an die alte Adresse geschickt worden.
Meine Frage ist nun, ob es rechtens ist, daß unser Abonnement zu so gravierend geänderten Bedingungen ohne unsere Zustimmung verlängert wurde? Wir haben zwar nicht gekündigt, aber da wir die Anfrage nie erhalten und beantwortet haben, kann unsere Nicht-Reaktion doch nicht als Zustimmung gewertet werden, oder?
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wie es juristisch um solche Abo-Fragen steht?
Vielen Dank,
Johannes