Hallo an alle,
noch eine Frage zu den leidigen AGB`s.
Mal angenommen (wird einigen bekannt vorkommen) Firma A schäftigt nach Bedarf (mündliche Absprache) von August 2011 bis November 2011 einen Einzelunternehmer B (keine ausgewiesene Mwst). B ist Rentner und darf nicht mehr als 100EUR im Monat dazu verdienen. Deshalb wird mündlich vereinbart, dass B pro Monat nur diese 100EUR abrechnet, obwohl er auf einen höheren Verdienst kommt.
In seinen Rechnungen verweist B immer auf seine rückseitig gedruckten AGBs. Er arbeitete zuletzt Anfang November 2011 für A. Seine Rechnungen schickt er weiter, da er ja nur 100EUR im Monat abrechnen kann. Im Januar 2012 ändert er stillschweigend seine AGBs. Sind sie für A verpflichtend, obwohl kein Vertrag mehr besteht?
Hoffentlich ist die Sachlage einigermaßen verständlich. Vielen Dank fürs Lesen 
LG
Jacksy
Hallo.
Hoffentlich ist die Sachlage einigermaßen verständlich. Vielen
Dank fürs Lesen 
Ist noch mit einmal lesen erfassbar.
Also hier fi…en sich zwei gleichzeitig in’s Knie!
Der B hat in komprimierter Zeit mehr gearbeitet als „vereinbart“ und streckt das damit verdiente Geld zeitlich nach hinten raus, damit es immer nur beim Hunderter bleibt. Jetzt kommt es zu einer Störung des ganzen Spiels, weil A Geld sparen und B womöglich prellen will, also schiebt B in seine AGB was rein, was ihm seine Pfründe weiterhin sichert.
Im Januar 2012 ändert er
stillschweigend seine AGB`s. Sind sie für A verpflichtend,
obwohl kein Vertrag mehr besteht?
Die haben ja wohl noch einen „Vertrag“. B rechnet immer noch erbrachte Leistungen ab. Nur für falsche Zeiträume, ob wohl das richtig auf der Rechnung zu stehen hat!
Die AGB-Grätchenfrage ist unter Kaufleuten einfacher lösbar. Nur sind hierzu keine näheren Angaben gemacht worden, wie die Änderung wirksam werden soll. Z.B. durch Schweigen? Also genehmigt, wenn der andere nicht innerhalb von xx widerspricht. Kaufleute untereinander können so ziemlich alles vereinbaren, auch sich gegenseitig übers Ohr zu hauen.
LG
Jacksy
MfG
So jetzt versteh ich aber einiges nicht.
Der B hat in komprimierter Zeit mehr gearbeitet als
„vereinbart“ und streckt das damit verdiente Geld zeitlich
nach hinten raus, damit es immer nur beim Hunderter bleibt.
B hat im Schnitt 35 Stunden im Monat gearbeitet.
Jetzt kommt es zu einer Störung des ganzen Spiels, weil A Geld
sparen und B womöglich prellen will, also schiebt B in seine
AGB was rein, was ihm seine Pfründe weiterhin sichert.
Wieso soll A ihn prellen wollen? A hat nicht die Absicht „Geld zu Sparen“. Er hat alle Rechnungen pünktlich gezahlt.
Im Januar 2012 ändert er
stillschweigend seine AGB`s. Sind sie für A verpflichtend,
obwohl kein Vertrag mehr besteht?
Die haben ja wohl noch einen „Vertrag“. B rechnet immer noch
erbrachte Leistungen ab. Nur für falsche Zeiträume, ob wohl
das richtig auf der Rechnung zu stehen hat!
Die Rechnungen sind die reinste Katastrophe. A erhält z.B. am 15.04.2012 eine Rechnung mit Rechnungsdatum 30.04.2012
Nur sind hierzu keine näheren Angaben gemacht worden, wie die
Änderung wirksam werden soll.
A wurde gar nicht mitgeteilt, dass es eine AGB-Änderung gab. B beharrt in Briefen immer wieder auf seinen AGBs, dadurch ist A aufgefallen,das B das Zahlungsziel geändert hat. Da die Rechnungen immer sofort bezahlt wurden, ist das ja auch egal. Es ging mir nur grundsätzlich um die Frage, ob nachträgliche Änderungen der AGBs bindend sind.
Ich habe früher zu diesem, rein theoretischen Fall, schon einige Fragen hier eingestellt („Mahnbescheid rechtsgültig?“, „akzeptables Zahlungsziel“).
Das Problem ist wahrscheinlich, dass Herr B seine Rechnungen wohl schon bezahlt haben will, bevor er die Rechnung geschrieben hat.
Hallo,
noch eine Frage zu den leidigen AGB`s.
was ist denn an Allgemeinen Geschäftsbedingungen leidig? Das falsche 's am Ende?
Mal angenommen […] Firma A
(be?)schäftigt […] einen Einzelunternehmer […].
Das klingt sehr nach Scheinselbständigkeit, so daß sich die Frage nach AGB etc. eigentlich erübrigen sollte.
Gruß
osmodius
Mal angenommen […] Firma A
(be?)schäftigt […] einen Einzelunternehmer […].
Das klingt sehr nach Scheinselbständigkeit, so daß sich die
Frage nach AGB etc. eigentlich erübrigen sollte.
Da muß ich mal nachfragen.
Auf den Rechnungen von B steht: „Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UstG. Wir arbeiten ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
Soll das heißen, dass ein Kleinunternehmer keine AGB braucht?
Soll das heißen, dass ein Kleinunternehmer keine AGB braucht?
Die braucht (als gestzl. Anforderung) keiner. Wenn der Unternehmer welche verwendet, tut er das.
Es ging mir nur grundsätzlich um die Frage, ob nachträgliche
Änderungen der AGB`s bindend sind.
Wenn sie (die Änderung) wirksam werden ja.
Vorausgesetzt wäre natürlich auch, dass die AGB überhaupt zuvor wirksam vereinbart waren.
MfG
Hallo,
bis November 2011 einen Einzelunternehmer B (keine
ausgewiesene Mwst). B ist Rentner und darf nicht mehr als
100EUR im Monat dazu verdienen. Deshalb wird mündlich
vereinbart, dass B pro Monat nur diese 100EUR abrechnet,
obwohl er auf einen höheren Verdienst kommt.
gültiger Vertrag?
http://dejure.org/gesetze/BGB/134.html
Gruß
S.J.