Hallo zusammen,
gesetzt sei mal der folgende Fall:
Ehepaar X wohnt im eigenen Häuschen und verfügt auch über eine Haftpflichtversicherung. Mit dieser Haftpflichtversicherung sichert sich Ehepaar X auch gegen Fälle ab, bei denen andere Personen im Zusammenhang mit ihrem Haus zu Schaden kommen könnten (z. B. Besuch eines Bekannten bei Ehepaar X, verschneite Zuwegung, Sturz des Bekannten trotz Räumung, die Haftpflichtversicherung kommt für Folgeschäden auf).
Nun überschreibt Ehepaar X den gemeinsamen Kindern das Häuschen, bleibt darin aber wohnen und kommt für alle mit dem Haus in Zusammenhang stehenden Kosten weiterhin selber auf (z. B. Grundabgaben etc.). Dies ist auch im Notarvertrag so geregelt. Die Kinder erhalten keine Miete; im Vertrag ist ein Nießbrauchsrecht sowohl für Herrn als auch Frau X vereinbart.
Wie verhält es sich nun mit der Haftpflichtversicherung, die bei mit dem Haus in Zusammenhang stehenden Schäden aufkommt. Ist die bestehende Haftpflichtversicherung des Ehepaars X hier weiter ausreichend? Oder müssen die Kinder, die ja nun Eigentümer des Hauses sind, eine solche Versicherung abschließen?
Ist ein Haus vermietet, wird ja der Eigentümer bei Schäden in die Pflicht genommen und schließt daher üblicherweise eine Versicherung ab, deren Kosten er dem Mieter über die NK-Abrechnung in Rechnung stellen kann. Wie aber verhält es sich beim o. a. Fall?
Für Antworten schon jetzt vielen Dank!
Gruß
Kirsten