Hallo,
folgende Frage: Wenn man am 23.05.2011
geänderte Steuerbescheide für 2005, 2006 und 2007 erhalten
hat:
Geändert nach § 164 Abs. 2 AO für 2005
Geändert nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO für 2006
und 2007
gilt dann nicht zumindest für die geänderten Bescheide 2005
und 2006 die Festsetzungsverjährung ?
Normalerweise ja.
Aber du hast nicht geschrieben, ob etwa die Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 2.Halbs. AO eingetreten ist. Das wäre der Fall, falls es sich bei den Ursprungsbescheiden um Schätzungsbescheide handelte, weil keine Steuererklärung abgegeben worden ist. Dann würde die Festsetzungsverjährungfrist für 2005 nämlich erst am 31.12.2008 24.00 Uhr beginnen und am 31.12.2012 24.00 Uhr ablaufen. Erst recht wäre dann 2006 noch nicht verjährt.