Geänderte Steuerbescheide für 2005, 2006 und 2007

Hallo,
folgende Frage: Wenn man am 23.05.2011
geänderte Steuerbescheide für 2005, 2006 und 2007 erhalten hat:
Geändert nach § 164 Abs. 2 AO für 2005
Geändert nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO für 2006
und 2007

gilt dann nicht zumindest für die geänderten Bescheide 2005 und 2006 die Festsetzungsverjährung ?
Danke und beste Grüße
Thomas

Hallo,
folgende Frage: Wenn man am 23.05.2011
geänderte Steuerbescheide für 2005, 2006 und 2007 erhalten
hat:
Geändert nach § 164 Abs. 2 AO für 2005
Geändert nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO für 2006
und 2007

gilt dann nicht zumindest für die geänderten Bescheide 2005
und 2006 die Festsetzungsverjährung ?

Normalerweise ja.

Aber du hast nicht geschrieben, ob etwa die Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 2.Halbs. AO eingetreten ist. Das wäre der Fall, falls es sich bei den Ursprungsbescheiden um Schätzungsbescheide handelte, weil keine Steuererklärung abgegeben worden ist. Dann würde die Festsetzungsverjährungfrist für 2005 nämlich erst am 31.12.2008 24.00 Uhr beginnen und am 31.12.2012 24.00 Uhr ablaufen. Erst recht wäre dann 2006 noch nicht verjährt.

Geänderte Steuerbescheide für 2005, 2006 und 2007
Ich habe für alle 3 Jahre eine Einkommensteuererkl. abgegeben und daraufhin einen offiz. Steuerbescheid bekommen. (keine Steuerschätzung)
grüße
Thomas

Hallo,

in allen 3 Jahren wurden Verluste aus Gewerbebetrieb angegeben (nebenberufliches Gewerbe).
Eingereicht wurden die Steuererklärungen für 2005 Ende 2006, für 2006 Ende 2007.
Der Steuerbescheid vom FA für 2005 wurde in 02/2007 zugestellt, der für 2006 02/2008
Kann man dann also einen Einspruch wegen Festsetzungsverjährung geltend machen ?
Falls dieser abgelehnt wird entstehen dann weitere Kosten oder Gebühren ?

Grüße
Thomas