bei anmeldung eines nebengewerbes bekommt man ja eine neue steuernummer zugeteilt.
wird mein arbeitgeber ( aus nichtselbständiger arbeit) über die geänderte steuernummer informiert, bzw. weiss der arbeitgeber überhaupt meine steuernummer bzw. braucht er sie für die lohnabrechnung aus nichtselbständiger arbeit überhaupt.
ich frage deshalb, weil ich kein großes interesse habe meine arbeitgeber über die nebentätigkeit zu informieren, da man meiner meinung dadurch eher nachteile wie vorteile hat, sofern es im betrieb mal zu problemen kommt. (habe keine arbeitsvertrag)
bei Bekanntwerden einer gewerblichen Tätigkeit neben den nichtselbständigen Einkünften bekommst Du automatisch eine neue Steuernummer (interne Unterscheidungsnummern im FA für gewerblich/freiberuflich Tätige).
Dein Arbeitgeber hat keine Info über Deine Steuernummer und bekommt diese auch nicht.
Jedoch weise ich daauf hin, das bei den meisten Arbeitgebern eine Weisung/Erlass zu Nebentätigkeiten und deren Anzeigepflicht besteht.
bei vielen AG gibt es eine sogenannte Anzeigepflicht bzw. auch Genehmigungspflicht für Nebenbeschäftigungen. (Der AG will wissen warum du morgens so müde zur Arbeit erscheinst .
Sofern bei Euch darüber nichts schriftliches existiert und du bei deiner Einstellung entsprechende Sachen nicht unterschrieben hast, brauchst du auch nichts weiter zu beachten.
Gruß
Michael