wegen des Threads weiter unten über die Mega-Downloads-Seite, fiel mir wieder folgende Frage ein:
Mir sind schon Seiten aufgefallen (speziell ein DSL+Telefon Anbieter), wo plötzlich von einem Tag auf den anderen die AGB geändert wurden.
Wenn man nun am Tag 1 zu den dort veröffentlichten AGB einen Vertrag geschlossen hat und am Tag 3 diese AGB plötzlich nicht mehr da sind, wird’s ja blöd.
Wenn man (wie ich das mache), diese AGB per Download hat, oder einen Screenshot, was man beantragt oder geschrieben hat, dürfte es ja kein Problem sein, aber das machet ja auch nicht jeder.
Wie könnte man dann beweisen, dass man zu anderen Bedingungen abgeschlossen hat?
Sind die Betreiber z.B. verpflichtet ihre vorherigen Websiteinhalte zu speichern und Veränderungen zu dokumentieren?
Vermutlich liegt die Beweislast wohl beim Kunden, der dann evtl. dumm da steht.
Sind die Betreiber z.B. verpflichtet ihre vorherigen
Websiteinhalte zu speichern und Veränderungen zu
dokumentieren?
Das wohl nicht, aber hierfür gibt es z.B. http://www.archive.org
Der Rest sollte dann eine Sache der Beweiswürdigung sein. Ausserdem kann man sich immer noch an die Verbraucherzentrale wenden.
ganz nette Seite. Danke!
Nur leider nutzt die nur bedingt etwas, da man z.B. an alte Downloads der AGB nicht mehr ran kommt. In meinem getesteten Beispiel werden seit 1996 nur von 2007-2008 3 Seiten gezeigt, unter dem Link zur AGB.
Der Rest sollte dann eine Sache der Beweiswürdigung sein.
Das ist ja das Problem. Ich nehme an, der Kunde muss beweisen, dass er zu einer anderen AGB-Fassung abschloss. Wenn er nicht verlangen kann, dass der Anbieter nachweist, wann genau seine AGB veröffentlicht wurde, und welche AGB zuvor galt, hat er schlechte Karten.
Ausserdem kann man sich immer noch an die Verbraucherzentrale
wenden.
Das Problem des Nachweises bleibt aber wohl trotzdem.