geänderten Vertrag nicht zurück schicken

Hallo,
ein bestehendes Mietverhältnis soll in einigen wesentlichen Punkten geändert werden. Es entstehen für beide Parteilen sowohl Vor- wie Nachteile. Über die Formulierung war man sich einig.
Wenn nun eine Partei die Verträge ausdruckt und unterzeichet und auf die Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars wartet, wie lange kann man sich damit Zeit lassen. Im Moment sei der Partei, welcher die beiden zur Zeit nur von einer Seite unterschriebenen Exemplare vorliegen, durchaus daran gelegen, sich im Bedarfsfall auf das ein oder andere Schriftstück berufen zu können, die andere Seite rechnet so langsam mit Rücksendung (könnte ja als einfache Post auch mal verloren gegangen sein!).
Welche Möglichkeiten hätte die Seite, die auf den geänderten und unterschriebenen Vertrag wartet, hier etwas nachdrücklicher aufzutreten?

Bommel

Hinfahren, vorlegen, unterschreiben lassen.

Es gibt nichts schlimmeres als einseitig unterschriebene Verträge in der Weltgeschichte herumzuschicken.

vnA

Hinfahren, vorlegen, unterschreiben lassen.

Aufgrund welchen Anspruchs. Nehmen wir mal an, derjenige, der beide Vertragsversionen in der Hand hält, hat die Stirn zu sagen: „Nö, ich möchte mir das im Moment lieber noch einmal überlegen! Kann allerdings ein paar Tage, Wochen, Monate dauern!“
Was müsste man befürchten bzw. könnte die andere Seite hier überhaupt machen?

Ein Angebot kann man auch wieder zurückziehen. Ein einseitig unterschriebener Vertrag ist nichts anderes als ein Angebot.
Wenn bis … nicht, dann ziehe ich … zurück. Persönlich vorgelegt oder per Einschreiben. Nach Ablauf der Frist schriftliche Bestätigung der Angebotsrücknahme.

Aber ianal. Unsere Juristen wissen bestimmt einen Haken an meinem Vorschlag ,-)

vnA