Geänderter Abrechnungsbescheid für Februar

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage. Im Moment bekomme ich Hartz 4. Aufgrund von längerer Krankheit. In meiner Abrechnung für Februar 2012 habe ich Abzüge in Unterkunft und Regelsatz. Als Begründung ist angegeben, dass der Monat nur 28 Tage hat. Ist das denn rechtens. Die vollständige Miete muss ich doch auch im Februar bezahlen?!!
Außerdem habe ich in den letzten beiden Jahren im Februar auch den vollen Betrag erhalten.

Freundliche Grüße

Berenike

Hallo,

wenns nicht so eng mit dem Geld wäre, das einem in so einem Fall dann noch zusätzlich fehlt, könnte man herzlich über so viel Frechheit lachen. Zufälligerweise war ich dies Jahr auf Kur und habe einen ähnlichen Bescheid bekommen, so von wegen, ich hätte doch dort Kost und Logis gehabt.

Ich habe dann einen Brief ans Sozialgericht verfaßt, in dem ich die Bürohengste höhnisch gefragt habe, ob ich denn wohl meine Wohnung für die 4 Wochen hätte untervermieten sollen?! Und was soll die Milchmädchenrechnung mit der Verpflegung?! Wenn ich 2 Schachteln Cigaretten am Tag rauche, 10 Schnitzel fresse und eine Flasche Schnaps saufe, dann gibts auch nicht mehr Geld vom HiobCenter! Habe ich natürlich nur sinngemäß so geschrieben.

Im Umkehrschluß können sie dir nämlich nix abziehen, wenn du woanders verpflegt worden bist. Das ist ähnlich wie bei der Betriebskostenabrechnung: Wenn sie dir Kohle abziehen, weil du sparsam geheizt hast, müssen sie auch die Nachzahlung übernehmen, wenn der Winter besonders hart war.

Also, gleich mal nen Brief ans Sozialgericht aufgesetzt. Ich könnte wetten, die Beamtenärsche wissen ganz genau Bescheid, daß ihre Bescheide falsch sind, spekulieren aber drauf, daß die Leute keinen Einspruch erheben. Von 10 Leuten, denen sie was abziehen, rühren 7 keinen Finger. Ich habe ner Bekannten, der sie über 300 Dinger abgezogen haben, mal nen Brief vorgeschrieben. Sie hat ihn nie ins Reine geschrieben.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben und drücke die Daumen, daß noch nicht die Widerspruchsfrist verstrichen ist.

LG

Martin

Hallo, warst Du während Deiner Erkrankung im Krankenhaus? Dann zieht die ARGE tatsächlich Geld ab.
Mir ist nicht bekannt, dass man bei 28 Tagen im Februar weniger Geld bekommt.
Ich würde diese Unstimmigkeiten direkt mit dem Sachbearbeiter der ARGE klären.

@Hallo Berenike22,
wenn Du nicht abwesend, Krank oder anders gesagt, nicht den vollen Monat zur Vermittlung, zur Verfügung gestanden hast, dann kann man kürzen oder wenn eine Sanktion im Februar zum tragen kam.
Der Satz wird monatlich gezahlt und nicht nach Anzahl der Tage. Du bekommst im Januar auch nicht mehr Geld, weil der Januar mehr Tage hat. Deshalb ist eine Kürzung nicht rechtens.
Einspruch einlegen und sofort darauf verweisen, das Du Klagen wirst, wenn der Regelsatz nicht richtig bezahlt wird.
mfg falkoo

Soweit ich weiß, wird Hartz IV genau wie ALG I nach Tagen berechnet und dann ist es rechtens, wenn im Februar nur 28 Tage berechnet werden.

Auf was die in den JCs alles kommen!:frowning:((

Nein, wegen 28 Tagen darf natürlich nichts abgezogen werden…die rechnen jeden Monat mit 30 Tagen…egal wieviel Tage es wirklich sind.

Hallo,
das ist schwierig zu sagen und nicht so einfach zu beantworten.
Normalerweise ist es nicht rechtens.
Wenn aber Krankengeld noch mit hineingerecht wird, kann es doch rechtens sein.

Ich würde auf jeden Fall erst einmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mir den Bescheid eingehend begründen lassen. Bei Bechnung des Anspruches von SGB IV-Leistungen können ja andere Faktoren, Einkommen eine Rolle spielen. Dazu gehören Gelder die man vor oder nach SGB IV-Bezug erhält.

Mfg,