Hallo,
wenns nicht so eng mit dem Geld wäre, das einem in so einem Fall dann noch zusätzlich fehlt, könnte man herzlich über so viel Frechheit lachen. Zufälligerweise war ich dies Jahr auf Kur und habe einen ähnlichen Bescheid bekommen, so von wegen, ich hätte doch dort Kost und Logis gehabt.
Ich habe dann einen Brief ans Sozialgericht verfaßt, in dem ich die Bürohengste höhnisch gefragt habe, ob ich denn wohl meine Wohnung für die 4 Wochen hätte untervermieten sollen?! Und was soll die Milchmädchenrechnung mit der Verpflegung?! Wenn ich 2 Schachteln Cigaretten am Tag rauche, 10 Schnitzel fresse und eine Flasche Schnaps saufe, dann gibts auch nicht mehr Geld vom HiobCenter! Habe ich natürlich nur sinngemäß so geschrieben.
Im Umkehrschluß können sie dir nämlich nix abziehen, wenn du woanders verpflegt worden bist. Das ist ähnlich wie bei der Betriebskostenabrechnung: Wenn sie dir Kohle abziehen, weil du sparsam geheizt hast, müssen sie auch die Nachzahlung übernehmen, wenn der Winter besonders hart war.
Also, gleich mal nen Brief ans Sozialgericht aufgesetzt. Ich könnte wetten, die Beamtenärsche wissen ganz genau Bescheid, daß ihre Bescheide falsch sind, spekulieren aber drauf, daß die Leute keinen Einspruch erheben. Von 10 Leuten, denen sie was abziehen, rühren 7 keinen Finger. Ich habe ner Bekannten, der sie über 300 Dinger abgezogen haben, mal nen Brief vorgeschrieben. Sie hat ihn nie ins Reine geschrieben.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben und drücke die Daumen, daß noch nicht die Widerspruchsfrist verstrichen ist.
LG
Martin