Hallo
Angenommen ein AG, nennen wir ihn A kündigt aus finanziellen Gründen seinem AN B. Die Frist wird aber nicht eingehalten und so muß die Kündigung um einen Monat verschoben werden.
Nun möchte der AG das vorher ausgestellte Zeugnis wieder zurück, sozusagen als Druckmittel, damit der AN B diese nun fast 2 Monate noch motiviert ist zu arbeiten. Ausserdem möchte der AG A, dass sein AN B seine Tätigkeit bis zum Kündigungstermin von zu Hause aus auf seinem PC erledigt. Der AN B soll sich da was einfallen lassen.
Vorher hatte er dem AN noch in die Kündigung geschrieben, dass der AN bis zum Kündigungstermin freigestellt sei, angeblich um Überstunden und
Resturlaub abzubauen.
Der AN ist jetzt natürlich froh, dass er nicht mehr ins Büro muß, da kann der AN zu Hause wenigstens die Zeit selbst einteilen und ihm sieht nicht dauernd einer über die Schulter. Ausserdem könnte er sich die Termine für Vorstellungsgespräche etc. selbst einteilen und müßte nicht
dauernd fragen.
Was ist von der Story zu halten? (Zeugnis/Heimarbeit und so)
Muß ein AN ein ausgestelltes Zeugnis an den AG zurückgeben?
Gibt es überhaupt nach z.B. 5 Jahren Zusammenarbeit einen Sinn?
Kann der AG das Zeugnis überhaupt nach 2 weiteren Monaten grundlegend ändern? Könnte der AN nicht sofort ein Zwischenzeugnis verlangen, das sich natürlich nicht vom zuvor ausgestellten Zeugnis unterscheidet?
Muß ein AN sich was einfallen lassen, wie er seine Arbeit zu Hause erledigen kann?
Wie sähe es da mit der Zeiteinteilung aus? Müßte da der AN den ganzen Tag Gewehr bei Fuß zu Hause sitzen und auf eventuelle Anrufe, Emails des AGs warten?
Ausserdem, wie sieht es denn generell mit Vorstellungsterminen aus.
Müßte der AG dem AN nicht sowieso dafür freigeben?
Ich weiß, das sind viele Fragen für so einen fiktiven Fall.
Die Antworten würden mich aber brennend interessieren.
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