geänderter Kündigungstermin

Hallo

Angenommen ein AG, nennen wir ihn A kündigt aus finanziellen Gründen seinem AN B. Die Frist wird aber nicht eingehalten und so muß die Kündigung um einen Monat verschoben werden.

Nun möchte der AG das vorher ausgestellte Zeugnis wieder zurück, sozusagen als Druckmittel, damit der AN B diese nun fast 2 Monate noch motiviert ist zu arbeiten. Ausserdem möchte der AG A, dass sein AN B seine Tätigkeit bis zum Kündigungstermin von zu Hause aus auf seinem PC erledigt. Der AN B soll sich da was einfallen lassen.

Vorher hatte er dem AN noch in die Kündigung geschrieben, dass der AN bis zum Kündigungstermin freigestellt sei, angeblich um Überstunden und
Resturlaub abzubauen.

Der AN ist jetzt natürlich froh, dass er nicht mehr ins Büro muß, da kann der AN zu Hause wenigstens die Zeit selbst einteilen und ihm sieht nicht dauernd einer über die Schulter. Ausserdem könnte er sich die Termine für Vorstellungsgespräche etc. selbst einteilen und müßte nicht
dauernd fragen.

Was ist von der Story zu halten? (Zeugnis/Heimarbeit und so)

Muß ein AN ein ausgestelltes Zeugnis an den AG zurückgeben?
Gibt es überhaupt nach z.B. 5 Jahren Zusammenarbeit einen Sinn?
Kann der AG das Zeugnis überhaupt nach 2 weiteren Monaten grundlegend ändern? Könnte der AN nicht sofort ein Zwischenzeugnis verlangen, das sich natürlich nicht vom zuvor ausgestellten Zeugnis unterscheidet?

Muß ein AN sich was einfallen lassen, wie er seine Arbeit zu Hause erledigen kann?
Wie sähe es da mit der Zeiteinteilung aus? Müßte da der AN den ganzen Tag Gewehr bei Fuß zu Hause sitzen und auf eventuelle Anrufe, Emails des AGs warten?

Ausserdem, wie sieht es denn generell mit Vorstellungsterminen aus.
Müßte der AG dem AN nicht sowieso dafür freigeben?

Ich weiß, das sind viele Fragen für so einen fiktiven Fall.
Die Antworten würden mich aber brennend interessieren.

Hallo

Muß ein AN ein ausgestelltes Zeugnis an den AG zurückgeben?

Nö.

Gibt es überhaupt nach z.B. 5 Jahren Zusammenarbeit einen
Sinn?

Worauf bezieht sich die Frage?

Kann der AG das Zeugnis überhaupt nach 2 weiteren Monaten
grundlegend ändern?

Die Frage stellt sich m.E. nicht, da der AN ein Zeugnis hat, was er auch nicht zurückgeben muss (nur weil der AG meint er solle das tuen).

Könnte der AN nicht sofort ein
Zwischenzeugnis verlangen, das sich natürlich nicht vom zuvor
ausgestellten Zeugnis unterscheidet?

Wozu? Der AN hat ja bereits ein Zeugnis.

Muß ein AN sich was einfallen lassen, wie er seine Arbeit zu
Hause erledigen kann?

Tja, eigentlich nicht, aber scheinbar findet der AN ja diese „Lösung“ selber auch gut, also könnte er da schon mal paar Gedanken dran verschwenden.

Wie sähe es da mit der Zeiteinteilung aus? Müßte da der AN den
ganzen Tag Gewehr bei Fuß zu Hause sitzen und auf eventuelle
Anrufe, Emails des AGs warten?

Das ist ne Frage der Vereinbarung zwischen AN und AG.

Ausserdem, wie sieht es denn generell mit Vorstellungsterminen
aus.
Müßte der AG dem AN nicht sowieso dafür freigeben?

Ja, müsste er.

MfG

Hallo Xolophos

Kann der AG das Zeugnis überhaupt nach 2 weiteren Monaten
grundlegend ändern?

Die Frage stellt sich m.E. nicht, da der AN ein Zeugnis hat,
was er auch nicht zurückgeben muss (nur weil der AG meint er
solle das tuen).

Die Frage stellt sich sehr wohl. Meines Erachtens ist das Zeugnis im selben Wortlaut (bis auf das Datum der Beendigung) neu als Zwischenzeugnis zu erteilen. Nach rechtsgültigem Ende des AV gibt es ein neues Abschlusszeugnis. Das alte ist zurückzugeben. Zur Sicherheit sollte der AN sich eine Kopie machen, falls das neue schlechter ausfällt, dann erledigt sich auch das Problem mit dem „Druckmittel“. Macht doch auch Sinn, wenn man sich vorstellt, der AN ginge jetzt in den letzten zwei Monaten hin, zerdeppert die Einrichtung, klaut die Kasse leer und schläft am Arbeitsplatz den Schlaf des Gerechten. Dann kann ein Zeugnis plötzlich schon ganz anders ausfallen.

Könnte der AN nicht sofort ein
Zwischenzeugnis verlangen, das sich natürlich nicht vom zuvor
ausgestellten Zeugnis unterscheidet?

Wozu? Der AN hat ja bereits ein Zeugnis.

Siehe oben.

Muß ein AN sich was einfallen lassen, wie er seine Arbeit zu
Hause erledigen kann?

Tja, eigentlich nicht, aber scheinbar findet der AN ja diese
„Lösung“ selber auch gut, also könnte er da schon mal paar
Gedanken dran verschwenden.

Wie sähe es da mit der Zeiteinteilung aus? Müßte da der AN den
ganzen Tag Gewehr bei Fuß zu Hause sitzen und auf eventuelle
Anrufe, Emails des AGs warten?

Das ist ne Frage der Vereinbarung zwischen AN und AG.

Nein, das ist alles erst einmal eine Frage des Wortlautes der Freistellung.

Ausserdem, wie sieht es denn generell mit Vorstellungsterminen
aus.
Müßte der AG dem AN nicht sowieso dafür freigeben?

Ja, müsste er.

Nein, nicht so pauschal. Für die notwendige Zeit im Rahmen des Angemessenen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange. Bei 2 Monaten wären schon ein paar Vorstellungsgespräche drin, aber 50 Vorstellungsgespräche wären vielleicht ein bißchen viel. Übrigens kann der AG auch einen Nachweis verlangen, wann man sich wo vorstellen wird / vorgestellt hat und manchmal klingelt dann beim potentiell neuen AG das Telefon, beide AGs plaudern ein wenig, und der AN fragt sich später, warum er nicht genommen wurde…

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Macht doch auch Sinn,
wenn man sich vorstellt, der AN ginge jetzt in den letzten
zwei Monaten hin, zerdeppert die Einrichtung, klaut die Kasse
leer und schläft am Arbeitsplatz den Schlaf des Gerechten.

Also wenn ich das als AN vorhätte, würd ich das Zeugnis gerade nicht zurückgeben. :wink: *

Das ist ne Frage der Vereinbarung zwischen AN und AG.

Nein, das ist alles erst einmal eine Frage des Wortlautes der
Freistellung.

Die der AN hoffentlich schriftlich hat.

Nein, nicht so pauschal. Für die notwendige Zeit im Rahmen des
Angemessenen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange.

Wo du - wie immer - recht hast. :smile:

Grüßle von einem „übers Ziel hinausgeschossenen“ X…

* mit superextradicken Zwinkersmilie