Gebärmutterentzündung

Liebe Experten,

bei der Patientin handelt es sich um eine final alzheimerdemente Dame, die eigentlich nur noch händchenhalten und mit einem Auge sehen kann und alle weiteren Funktionen verloren hat.

Die verabreichten Antibiotika schlagen nicht so recht an, nun hat
der Hausarzt eine gynekologische Untersuchung im Krankenhaus angeordnet. Die Rede ist ärztlicherseits von Ausschabung und Hysterektomie, während die Leiterin des Pflegeheims meint, man solle ihr nicht einmal mehr den Liegendtransport und die Untersuchung in der Klinik noch zumuten.

Nach einer schweren Operation vor zwei Jahren hatte ich mir eigentlich gedacht, daß ich sie nicht mehr operieren lassen will, aber nun bin ich mir nicht so sicher.
Ich muß entscheiden und bitte um hilfreiche Hinweise.

Wie belastend wären Ausschabung oder Hysterektomie?
Gibt es Alternativen?
Wie läuft es ab, wenn man an einer Gebärmutterentzündung stirbt?

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Wolfgang,

da sich zu dem medizinischen Thema bislang niemand geäußert hat, ich Deine Lage aber ganz gut nachvollziehen kann, hier meine Erfahrungen aus einer ähnlichen Situation und einige Hinweise zum Thema „Sterbehilfe“ mit dem ich mich gerade wg. einer Podiumsdiskussion intensiv auseinandersetze.

Zunächst einmal hatten wir eine ähnliche Situation vor einigen Monaten bei meiner Schwiegermutter, die auch unter einer deutlichen Demenz leidet, allerdings noch relativ gut auf den Beinen und bei Verstand ist. Es fing mit Blutungen an, und da blieb uns nichts anders übrig, die Guteste ins Krankenhaus zu bringen, wo sie dann für drei Tage blieb. Die Ausschabung selbst war wohl nicht so schlimm. Passierte am zweiten Tag unter Vollnarkose und war nur ein kurzer Eingriff. Sie war schon am gleichen Tag wieder auf den Beinen. Allerdings war die gesamte Situation des Krankenhausaufenthalts offenbar so belastend, dass sie von einem auf den anderen Moment vollkommen desorientiert war und zunächst auch blieb. Sie wusste nicht, dass sie im Krankenhaus war, und wollte sogar ständig „nach unten gehen“ (privat ist ihr Schlafzimmer im EG), um ins Bett zu gehen, obwohl sie auf ihrem Bett saß. Nachts war sie ständig unterwegs und fand den Weg zur Toilette und zurück nicht mehr und geisterte in fremden Zimmern umher.

Es wurde dann ein Gebährmutterschleimhautkrebs diagnostiziert und sie sollte bis zu einer OP dann im Krankenhaus bleiben. Nach zwei Tagen haben dann aber Pfelgepersonal und Ärzte gerne einer Entlassung zugestimmt. In den nächsten drei Wochen besserte sich das Bild wieder etwas, zumal wir eine konservative psychiatrische Behandlung mit Medikation wg. der Demenzstörung und der sich verstärkenden Depression begonnen hatten (Vorteil der Situation, dagegen hatte sie sich bislang immer gewehrt). Als es dann wieder ins Krankhenhaus ging, war es nicht ganz so schlimm wie beim ersten Mal, obwohl die immerhin fast drei Wochen Aufenthalt schon eine riesige Belastung waren. Fast noch schlimmer waren dann die sechs Wochen Bestrahlung, während der wir täglich ins Krankenhaus mussten und sie untenherum mit Sonden und Kabeln bestückt auf den Tisch musste. Es hat dann über zwei Monate gedauert, bis wir wieder so ungefähr den Stand hatten (abzüglich der normalen Entwicklung), den wir vorher hatten.

Ob ich dies alles mit einer Patientin im finalen Alzheimerstadium durchmachen würde, kann ich so rein menschlich nicht beantworten, hätte aber meine Zweifel.

Auf der anderen Seite steht aber die rechtliche Problematik. Bist Du als Pfleger für die medizinische Sorge bestellt? Hast Du Dir mal die Kommentierungen zum § 1904 BGB durchgelesen? Sagt Dir der Komplex Sterbebegleitung, aktive und passive Sterbehilfe etwas? Hast Du Dich mit den §§ 212 (durch Unterlassen), 216 StGB vertraut gemacht?

Man ist in einer solchen Situation rechtlich auf extrem dünnen Eis. Die Prognose ist ja offenbar momentan noch nicht infaust, und man kann auch nicht davon sprechen, dass der Sterbeprozess bereits begonnen hat. Auch stellt die jetzt angeratene OP keine rein lebens- und leidensverlängernde Maßnahme dar. Von daher müsste man wohl streng juristisch die Behandlung durchführen lassen, um sich nicht in den Strudel des § 212 StGB durch Unterlassen zu begeben. Um hier heruas zu kommen, kann man einen Antrag nach § 1904 BGB (analog) an das Vormundschaftsgericht stellen, dass man die Behandlung nicht durchführen lassen möchte. Da stellt sich dann aber momentan, ob das jeweilige Gericht hierüber überhaupt entscheiden mag. Ffm hat damit kein Problem, München will sich hieran nicht die Finger verbrennen und schreit nach dem Gesetzgeber, wobei es letztenendes immer nur darum geht, keine Verantwortung übernehmen zu wollen bzw. Verwantwortung auf andere abzuschieben. Es kann also sein, dass man damit eine Tür aufmacht, die man hinterher nicht wieder geschlossen bekommt, und man damit der Betroffenen nicht wirklich hilft.

Gruß vom Wiz, den Du hierzu auf gerne privat anmailen kannst.

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