wir haben ein Gewerbegrundstück vor Jahren erworben.Beim verkauf wurde uns gesagt,das 2 Garagen (die aber auf Fremdgrundstück stehen)zu unserem Objekt gehören.Nun ist das andere Grundstück verkauft worden,und der neue Eigentümer möchte das ich die Garagen räume.Wie ist die Rechtslage in solch einem Fall???Die Garagen stehen komplett auf dem anderen Grundstück,waren aber durch einen Bau der bereits durch uns abgerissen wurde mit unserem verbunden.Also gehen wir mal von einer überbauung auf Fremdgrundstück aus…aber haben diese durch abbruch des dazwischen liegendem gebäude aufgehoben???
Um eine seriöse -also wirklich verwendbare- Auskunft zu erhalten, braucht man weit mehr Infos über die Situation der Örtlichkeit und des gesamten Ablaufes einschl. Grundbuchinhalt und Vertragstext. Eigentlich sollte bekannt sein, dass die Mitnutzung eines Nachbargrundstücks ohne grundbuchliche Sicherung nicht auf Dauer Bestand haben kann. Hatten Sie den Notar danach gefragt? War die bloße Verkäufer-Zusicherung für Sie ausreichend? Was hat der V. zugesichert? Was hat der Abriss mit der Nutzung zu tun?
Ich empfehle Ihnen (evtl. auch unter Inanspruchnahme der amtlichen Beratungshilfe), mit einem Notar (evtl. auch Anwalt) Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt unter Vorlage aller Unterlagen zu erörtern, da dies durch die Internet-Beantwortung nicht ersetzt werden kann oder soll.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann
Wir haben ein Gewerbegrundstück vor Jahren erworben.Beim verkauf,oder meinen Sie beim Kauf ihrerseits?Ist das Grundstück geteilt worden? Bitte stellen Sie die Frage genauer.Kann es im Moment nicht nachvollziehen.Am Besten Sie schreiben 1 dann 2 usw.Wenn ich denn Sachverhalt genau verstehe werde ich Ihnen gerne antworten.Gruß Peter
wir haben ein Gewerbegrundstück vor Jahren erworben.Beim
verkauf wurde uns gesagt,das 2 Garagen (die aber auf
Fremdgrundstück stehen)zu unserem Objekt gehören.Nun ist das
andere Grundstück verkauft worden,und der neue Eigentümer
möchte das ich die Garagen räume.Wie ist die Rechtslage in
solch einem Fall???Die Garagen stehen komplett auf dem anderen
Grundstück,waren aber durch einen Bau der bereits durch uns
abgerissen wurde mit unserem verbunden.Also gehen wir mal von
einer überbauung auf Fremdgrundstück aus…aber haben diese
durch abbruch des dazwischen liegendem gebäude aufgehoben???
Gebäude sind ein untrennbarer Bestandteil des Grundstücks, sie haben ein Grundstück einschließlich der darauf errichteten Gebäude erworben aber kaum die komplett auf dem Nachbargrundstück errichteten Garagen. In Ihrem Kaufvertrag sollte darüber auch nichts zu finden sein. Der Nachbar kann also die Räumung verlangen.
ich denke, wenn nichts schriftlich festgehalten ist, dann dürften Ihnen die Garagen auch nicht gehören … könnte aber auch durch Übung (d.h. durch Ihre Nutzung) doch Ihnen gehören … am besten mal ne Rechtsbratung in Anspruch nehmen …
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