Gebäude einmessen

Hallo,

wir haben 2003 einen Anbau an ein vorhandenes Wohnhaus fertiggestellt.
Das ursprüngliche Haus gehört meinen Eltern und Großeltern (je eine Wohneinheit). Durch den Anbau haben wir jetzt eine dritte Wohneinheit geschaffen. Jede Einheit hat ihren eigenen Eingang.
Jetzt meine Frage:
Unser Anbau ist noch nicht „eingemessen“. Im Lageplan ist also bis jetzt nur das ursprüngliche Haus eingezeichnet.
Ist es unbedingt nötig, das Haus einmessen zu lassen?
Kann es rechtliche Folgen haben, wenn wir es nicht machen?

Hoffentlich kann mir jemand einen Rat geben.

Liebe Grüße

Leuti

Hallo,

Ist es unbedingt nötig, das Haus einmessen zu lassen?

Das richtet sich nach Landesrecht, kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Normalerweise sind die Eigentümer dazu verpflichtet.

Kann es rechtliche Folgen haben, wenn wir es nicht machen?

Irgendwo wird wohl geregelt sein, dass es eine Ordnungswidrigkeit oder was ähnliches ist. Ich habe noch nie gehört, dass irgendeine „Strafe“ ausgesprochen wurde. Allerdings kommst Du um die Einmessung (und dazugehörige Zahlung) nicht herum, wenn Du erstmal „aufgefallen“ bist. Näheres erfährst Du bei Deinem zuständigen Katasteramt.

Gruß
Jörg Zabel

MOD: abgeschlossen
Hallo,

da es sich offensichtlich nicht um eine Politikfrage handelt, habe ich den Artikelbaum abgeschlossen.

Gruß
Christian