Hallo,
wir haben uns ein „gebrauchtes“ Haus gekauft (Zweitbesitzer). Erst jetzt wurde das Gebäude eingemessen (hat der Bauherr versäumt). In dem Kauf-Werkvertrag von unserem Verkäufer (Erstbesitzer) mit dem Bauherrn sind diese Kosten als im Kaufpreis inbegriffen eingetragen. In unserem Kaufvertrag mit dem Verkäufer ist davon nicht mehr die Rede. Wir sind davon ausgegangen, das alle erforderlichen Einmessungen und Erschließungskosten (für die Ersterschließung haben wir übrigens auch noch eine Rechnung bekommen)erledigt und bezahlt sind. Unseren Vekäufer interessiert es nicht, da er ja alle Kosten an den Bauherrn bezahlt hat. An wen müssen wir uns jetzt wenden? Mit dem Bauherrn haben wir ja keinen Vertrag.
Hi,
sorry aber du hast doch alles schon selbst beantwortet:
…In unserem Kaufvertrag … nicht mehr die Rede … Mit dem
Bauherrn haben wir ja keinen Vertrag.
klarer und deutlicher geht es nicht mehr.
…Wir sind davon ausgegangen, das alle erforderlichen …
Beim Immobilengeschäft, wie überhaupt bei keinem Geschäft, „geht man von etwas aus“, man fixiert dies in einem Vertragswerk. Dazu ist ja, hilfreicher weise bei Immogesch., ein staatlich eingesezter Notar da. Und was in dem Vertragswerk nicht drinne steht gilt als nicht vereinbart.
… An wen müssen wir uns jetzt wenden?
Hm, z.B an deine Bank und die Überweisung veranlassen.
u.
Die Frage kann man ohne einmal die Verträge gelesen zu haben nicht beantworten.
Christian
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