Guten Tag,
angenommen man hat november 08 ein grundstück Verkauft das ende januar im
grundbuchamt auf den neuen besitzer umgeschrieben wurde nun meint die
versicherung das weil der alte besitzer zum 1.01.09 als besitzer galt weil es ja erst ende januar 09 im grundbuchamt umgeschreiben wurde und das der 1.01.09 für
sie als stichtag gilt muss der alte besitzer für das ganze jahr zahlen, und nicht
nur für januar im ersten gespräch sagte er dem alten besitzer er müsse nur für
januar zahlen und jetzt meint er der alte verkäufer müsse für das ganze jahr zahlen
wenn der neue käufer es nicht bezahlen sollte… ist der alte besitzer odeer der
neue käufer nun wirklich dazu verpflichtet das ganze jahr
versicherungskosten zu bezahlen? zumale der alte besitzer etliche male am
telefon gesagt hatte das das grundstück verkauft wurde hat er nun ein
rechstanwalt eingeschaltet und dem alten besitzer telefonisch gedroht
entweder bezahle er oder er bekämme große schwierigkeiten obwohl das
grundstück seit ende januar ncihtmehr ihm gehört und der neue
besitzer warscheinlich kein intresse auf dessen alten anbieter hat
kann der herr von der versicherung das geld für ein ganzes jahr
einziehen obwohl der alte besitzer seit ende januar 09 nichtmehr der besitzer ist und
der neue besitzer kein intresse an dessen versicherung hat?
MFg,