Gebäude- und Mobiliarverglasungvers

Hallo liebe Wissenden,

könnt ihr mir den genauen Unterschied zwischen den Begriffen im Titel beschreiben? Wann zahlt diese Versicherung? Wer „darf“ den Schaden anrichten? Und wie sieht das aus, wenn ich Hausbesitzer bin, in einer Wohnung lebe und die anderen Wohnungen vermiete?

Freue mich auf Eure Antworten!

Hmm. Eigentlich sagt der Begriff doch schon alles aus. Gebäudeverglasungsversicherung bezieht sich ausschliesslich auf die Verglasung des Gebäudes (i. d. Regel Fensterscheiben). Mobiliarverglasung halt auf Mobiliar mit Verglasung (Glastisch, Vitrine, etc.). Die Versicherung zahlt wenn das Glas ge- bzw. zersprungen ist (Ausnahme bei Feuer, dann zahlt die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung). Wer es zerstörrt hat spielt dabei keine Rolle.

Die obige Versicherung schliesst Du für deine eigene Wohnung ab. Treppenhausverglasung oder auch Verglasungen der anderen Wohnungen in dem Haus ist nicht mitgedeckt. Du kannst allerdings für die Gebäudeverglasung des gesamten Hauses eine Glasversicherung abschliessen.

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Vielen Dank

Die obige Versicherung schliesst Du für deine eigene Wohnung
ab. Treppenhausverglasung oder auch Verglasungen der anderen
Wohnungen in dem Haus ist nicht mitgedeckt. Du kannst
allerdings für die Gebäudeverglasung des gesamten Hauses eine
Glasversicherung abschliessen.

Du meinst die Mobiliarverglasung für meine eigene Wohnung und die Gebäudeverglasung für das gesamte Gebäude.

Ja.

Bei der Gebäudeverglasung solltest du darauf achten dass auch evtl. Nebenkosten für Gerüst, Kran, etc mitgetragen werden.

Wenn Du ein Angebot wünschst, dann müsstest Du Dich per Mail mal bei mir melden!

Gruß
jesch

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