Hallo,
bei unserem Haus fängt nach 4 Jahren bereits die Farbe an der Fassade abzubröckeln.
Der ‚Maler- und Verputzerbetrieb‘ hat mir jetzt nach Besichtigung erklärt, dass keine Gebäudeabdichtung der Firma stattgefunden hat, die die Aussenarbeiten durchgeführt haben.
D.h. die Fassade wurde vom malerbetrieb soweit angestrichen, ie das haus damals aus der Erde gestanden hat.
Anschließend sind die Aussenarbeiten durchgeführt worden (Weg zum und um das Haus und teilweise Schoterrand). Dabei wurde keine Gebäudeabdichtung durchgeführt.
Meine Frage, ist es richtig, dass der, der die Aussenarbeiten durchführt eine Gebäudeabdichtung vornehmen muss, oder muss dies der ‚Maler- und Verputzerbetrieb‘ tun?
Der Sachverhalt wird so geschildert, dass die Feuchtigkeit jetzt an der Wand hoch steigt und die Farbe und auch teilweise den Putz zum abbläätern bringt.
Danke für Rat!
Hallo,
deine Frage lässt sich leider nicht mit ja oder nein beantworten.
Wir haben an dieser Stelle eine klassische Schnittstellenproblematik, an der die Leistungen verschiedener Gewerke zusammenlaufen. Es kommt nicht darauf an, wer es tun muss, sondern entscheidend ist, dass an dieser Stelle geplant und koordiniert wird. Das ist die Aufgabe des Architekten, der eben Sockeldetails planen und Zeichnen muss. Es ist auch die Aufgabe des Bauleiters, der an dieser Stelle mehrere Gewerke zusammenbringen und sinnvoll arbeiten lassen muss. Mit Improvisieren auf der Baustelle ist da nichts in den Griff zu kriegen.
Das Regelwerk trifft hier an sich klare Aussagen. DIN 18195 befasst sich mit Wänden, DIN V 18550 mit dem Außensockelputz und DIN 55699 mit Sockelabschluss und Sockeldämmung. Um dies zusammenzufassen gibt es seit 2002 eine gemeinsame Schnittstellenrichtlinie „Fassadensockelputz/ Außenanlage – Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage“. Darin sind Details enthalten, die aufzeigen, wie man den Sockel bei reinen Putzfassaden, verputzter Außenwärmedämmung, Altputzmodernisierung, nachträglicher Wärmedämmung und Instandsetzung von Sockelschäden korrekt und schadensfrei plant und ausführt. Zu beziehen über die beiden Herausgeber (www.stuck-verband.de, www.galabau-bw.de).
Du siehst, entscheidend ist hier das Schnittstellenproblem und dass fachgerecht geplant und koordiniert wird. Dafür sind Architekt und Bauleitung zuständig.
Grüsse Hubert
OK, Danke!
Ich meine verstanden zu haben.
Als Laie frage ich mich allerdings, wenn ich die Außenanlage mache,
dann schaue ich doch vorher, ob es eine Isolierung gibt und ‚schütte‘ nicht einfach mein Zeug dahin und umbaue das Haus?
Hallo, da gibt es nach VOB ganz klare Vorgaben, wer was zu tun hat und wer für was verantwortlich ist.
Im Prinzip ist derjenige, der den Putz auf das Mauerwerk bringt, für die Abdichtung zuständig.
Allerdings hat der nachfolgende auch eine Sorgfaltspflicht zu schauen bzw. sich zu versichern, ob die Vorgängeraufgaben erfüllt worden sind.
In Ihrem Fall würde ich schnellstens von allen Beteiligten die erforderliche Nachbesserung verlangen. Ihre 5 Jahresgarantie dürfte noch nicht abgeleufen sein. Im Nicherfüllungsfall einen Gutachter hinzuziehen und den Beteiligten verkünden, dass dieser dem letztendlich vernatwortlichen in Rechnung gestellt wird.
grüße gerhard