Gebäudeabdichtung

Hallo zusammen,
ich hab da ein (zumindest für uns) nicht gerade kleines Problem. Wir haben ein Haus bei einem Bauträger gekauft. Der Bau hat Ende Mai begonnen. Obwohl wir ein gutes Gefühl mit dem Bauträger hatten (eigentlich immer noch haben), haben wir uns jemanden hinzugezogen, der mit uns zusammen die Baubetreuung macht.
So, nun ist der Keller gegossen und es geht um die Gebäudeabdichtung. Der Keller ist aus 17 cm WU-Beton, aber es wurde keine weisse Wanne ausgebildet. Der Bauträger sagt, die DIN 18195 greift nicht bei Gebäuden aus WU-Beton und somit ist hier alles ok und nach DIN und den anerkannten Regeln der Technik. Unser „Bauaufsichter“ sagt, dass die DIN nicht erfüllt ist, da sie von einem dauerhaft dichten System ausgeht und zur ausbildung des selben nicht nur das reine Verwenden von WU-Beton ausreicht.
Die einfachste Lösungsvariante, eine Drainage nach DIN 4095, so dass ein anderer Lastfall angenommen werden kann geht leider nicht, da die Einleitung von Fremdwasser in den städtischen Kanal nicht gestattet ist. Wir möchten natürlich nicht in 10 Jahren einen nassen Keller haben, von daher bin ich durchaus bereit mit Druck gegen den Bauträger vorzugehen, auf der anderen Seite (und da ist halt das Problem meiner unwissenheit) möchte ich das (wie gesagt) gute Verhältnis nicht zerstören aufgrund von etwas was eigentlich ok ist.
Hat irgend jemand einen Tip, in erster Linie natürlich Fachlich aber auch grundsätzlichen Verhaltensweisen stehe ich offen gegenüber.

Danke

Raul

Hallo Raul,

erstmal Danke für Deine Antwort auf meine Frage :wink:. Ich habe gerade mal versucht, mich ein wenig mit der Materie auseinanderzusetzen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt die DIN 18195 auch bei der Verwendung von WU-Beton. Allerdings scheint es keine DIN über die Anfertigung einer „Weißen Wanne“ zu geben.

http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/keller/k_daem…

In wie weit ist Euer Bauaufsichter denn ein Fachmann? Im Zweifelsfall würde ich noch einen Sachverständigen hinzuziehen. Auf diese Weise könnte der Bauträger unter den notwendigen Druck gesetzt werden. Gerade beim Keller scheint es mir wichtig, dass mögliche „Feuchtigkeitsfallen“ von vornherein ausgeschlossen werden, damit das Wasser nicht im schlimmsten Fall durch das Mauerwerk nach oben ziehen kann.

Gruß,

Philip

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Hallo Philip,
scheint so als ob wir beide uns hier Ping-Pong schreiben :smile:
Also unser Bauaufsichter ist Bauing. und baut auch selber Häuser - den kann man schon als Sachverständigen ansehen.
Genau so etwas wie die in dem Link angesprochene DIN für den WU-Beton suche ich, leider wird hier nur geschrieben, dass es eine gibt, nicht welche das ist oder gar was drin steht.
Ja, ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt (bin halt (noch) kein Fachmann in diesen Dingen) die DIN 18195 greift schon -4(?) sagt, dass bei Gebäuden aus WU-Beton keine weitere Abdichtung (z.B. Drainage) notwendig ist. Nun ist halt für uns die Frage, ob hier die reine Verwendung von WU-Beton (als Material) oder aber mit unter bestimmten Auflagen (z.B. mindest Dicke, Rissbreitenbeschränkung ö.ä) gemeint ist.

Danke Raul

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Da wollen wir doch mal weitermachen…
Das einzige, was ich noch im Netz gefunden habe, ist dieses hier.
http://www.baunetz.de/sixcms_4/sixcms_upload/media/2…

Aber wenn Euer Bekannter BauIng. ist, dann ist er auf jeden Fall fachkundig. Im Zweifelsfall würde ich nochmal direkt ein Gespräch mit der beauftragten Fa. führen. Schließlich habt ihr mit denen einen Werkvertrag, der Euch die Übergabe eines mängelfreien Werkes (§ 631 Abs. 1 1. HS BGB) zusichert. Demnach würde der Pfusch auf die Kappe der Fa. gehen. Dieses sollte eigentlich zumindest soweit ziehen, dass eine vernünftige Prüfung des Sachverhalts erfolgt. Schließlich wären die möglichen Folgekosten deutlich höher.
Gruß,

Philip

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Hallo Philip,
vielen Dank für deine Hilfe, leider ist mein Problem immer noch nicht gelöst. Wenn ich mir sicher wäre, dass da Pfusch gemacht wird, hätte ich keine Probleme dagegen vorzugehen. Der Bauträger sagt halt, durch die Benutzung von WU-Beton (aber eben nicht als weisse Wanne auseführt) ist der DIN und den aRdT Rechnung getragen und es bedarf keiner weiteren Abdichtung.

Raul

Da wollen wir doch mal weitermachen…
Das einzige, was ich noch im Netz gefunden habe, ist dieses
hier.
http://www.baunetz.de/sixcms_4/sixcms_upload/media/2…

Aber wenn Euer Bekannter BauIng. ist, dann ist er auf jeden
Fall fachkundig. Im Zweifelsfall würde ich nochmal direkt ein
Gespräch mit der beauftragten Fa. führen. Schließlich habt ihr
mit denen einen Werkvertrag, der Euch die Übergabe eines
mängelfreien Werkes (§ 631 Abs. 1 1. HS BGB) zusichert.
Demnach würde der Pfusch auf die Kappe der Fa. gehen. Dieses
sollte eigentlich zumindest soweit ziehen, dass eine
vernünftige Prüfung des Sachverhalts erfolgt. Schließlich
wären die möglichen Folgekosten deutlich höher.
Gruß,

Philip

Hallo Raul,

die ausführende Firma hat Recht.

Unter einer Weißen Wanne versteht man die Ausbildung der Außenwände und Bodenplatte als geschlossene Wanne aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton). Zusätzliche Dichtungsbahnen sind nicht erforderlich. Bei der Bauausführung muss auf eine sorgfältige Ausbildung der sogenannten Arbeitsfugen (Übergänge von Frischbeton zu bereits erhärteten Betonbauteilen) z.B. durch die Anordnung von Fugenbändern geachtet werden.

Eine weisse Wanne ist wie beschrieben aus „wasserundurchlässigem“ Beton - und nicht „wasserdichtem“ !!! Das bedeutet aber nicht, dass das Wasser „nur ein bisschen durchläuft“, sondern dass das Wasser (besser: Wasserdampf) hindurchdiffundiert. Die hindurchdiffundierte Wasser-Menge ist aber so gering, dass sie innen von der Luft problemlos (und unmerklich) aufgenommen werden kann.

Also beruhige Dich, es ist alles korrekt. Ich weiß zwar nicht, was das für ein Fachmann ist, der Euch da betreut, aber der sollte schon wissen, was eine weiße Wanne ist.

Solltest Du noch Fragen haben, kannst Du Dich gerne bei mir melden.

Gruß, Meike