Hallo zusammen,
normalerweise müssen doch Gebäudebestandteile am Gebäude befestigt sein. Doch erst vor kurzem hab’ ich gelesen, dass auch lose verlegte Sachen wie z.B. Teppichböden auf unbewohnbaren Boden auch Gebäudebestandteile sind.
Wer kann mir das erklären?
Und dann hätte ich noch eine Frage. Ein Schwimmbecken im Freien ist ein sonstiger Grundstücksbestandteil und kann unter „besondere Vereinbarungen“ im Antrag mitversichert werden, aber was ist mit einem Schimmbecken im Haus selber. Wie kann man das versichern?
THX im voraus.
Hallo,
normalerweise müssen doch Gebäudebestandteile am Gebäude
befestigt sein. Doch erst vor kurzem hab’ ich gelesen, dass
auch lose verlegte Sachen wie z.B. Teppichböden auf
unbewohnbaren Boden auch Gebäudebestandteile sind.
Teppichboden der dem Eigentümer gehört - also lose verlegte Auslegware auf sonst unbewohnbaren Böden (Mindestausstattung) - müsste m.E. Wohngebäude sein. Wenn er fest verlegt ist - auf jeden Fall! Unabhängig davon wer ihn verlegt hat!
Wer kann mir das erklären?
Und dann hätte ich noch eine Frage. Ein Schwimmbecken im
Freien ist ein sonstiger Grundstücksbestandteil und kann unter
„besondere Vereinbarungen“ im Antrag mitversichert werden,
aber was ist mit einem Schimmbecken im Haus selber. Wie kann
man das versichern?
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In dem man es im Antrag mit angibt.
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Sollte man es wegen der Gefahrerhöhung auf jeden Fall angeben, dass ein schwimmbecken im Haus vorhanden ist, weil man sonst u.U. seinen Versicherungsschutz gefährdet.
Alle risikoerheblichen Umstände sind dem Versicherer bei Antragstellung anzuzeigen.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Thorulf,
ich würde bei dem Teppichboden sogar von einer Doppeltversicherung ausgehen.
Kann das sein?
Gruß
Marco