Gebäudeeinmessung

Guten Tag.
Beim Surfen durch das Netz bin ich auf folgende Seite gestoßen: http://www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/allgemein/ges…

Mal angenommen das Katasteramt wolle nun z.B. ein Gewächshaus einmessen. Könnte man aus dem Gesetzt etwas herausholen, dass es nicht nötig macht bzw. nicht erlaubt dieses zu tun?

Danke,
Paul

Hallo Paul,

leider kann man da wohl nichts machen, nur schon mal Geld für den Gebührenbescheid bei Seite legen.

Da glaubt man nach z.B. 40 Jahren alles bezahlt und richtig gemacht zu machen (keine Schwarzbauten oder so) und dann kommt das Katasteramt.

Herzliche Grüsse

bei mir hat das nix gekostet(nrw),obwohl ein neues gebäude eingemessen wurde.

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