Hallo zusammen,
wir sind neu hier.
Wir sind Krissi und Felix und haben folgendes Problem.
Wir kommen aus Hockeln, einem kleinen 250 Einwohner Dorf bei Hildesheim. Wie in vielen Dörfern mit dieser Größe, ist es schwer Leben und Gemeinschaft in den Orten zu erhalten. Außer dem zu kleinen Feuerwehrhaus haben wir in unserem Dorf nichts. Kein Dorfgemeinschaftshaus und auch keine wirklich funktionierende Gastronomie/Kneipe.
Aber halt,… da fiel uns ein, wir haben da doch was. Bisher nur eine Idee…
Ca. 0,5-1km außerhalb des Ortes, direkt am Beginn des Waldes steht ein Häuschen. Das alte Hockelner Schützenhaus. Der Verein wurde vor ca. 5 Jahren aufgelöst und das Gebäude steht seit dem nun leer.
Unsere Idee nun war/ist es dieses Gebäude für unseren Ort zu erhalten. Auch um das Dorfleben zu bereichern und einen Raum für dieses zu haben. Darauf hin haben wir ein Konzept zur Gründung eines Vereins mit Nutzung dieses Gebäudes erstellt und es der Forstgemeinschaft, denen das Gebäude gehört, vorgestellt. Von der Forstgemeinschaft haben wir für die Nutzung des alten Schützenhauses mit der Idee einen Verein in diesem zu gründen, ein „Ja“ erhalten.
Darauf hin waren wir heute beim Landkreis und haben dort ein klares „Nein“ zu der Nutzung des Gebäudes erhalten. Der Gesetzgeber würde es nicht erlauben dort, dieses bestehende Gebäude neu zu beleben. Es ist nicht möglich diese Räumlichkeiten für den Ort neu zu nutzen. Würde es den Schützenverein noch geben, wäre es kein Problem diesen dort weiter zu führen, aber dieses Gebäude in dieser Lage als ein neues Vereinshaus wieder zu beleben und der Dorfgemeinschaft zu erhalten sei nicht möglich. Der Gesetzgeber will es somit lieber, dass das Gebäude zerfällt/abgerissen wird, anstatt das es sinnvoll für das Dorf erhalten bleibt.
Sollen wir das so den Sachbearbeiten des Landkreises glauben und diese Chance für den Ort und somit das Gebäude zerfallen lassen, oder hat jemand von euch fachmännische Hilfe oder Ratschläge für uns?
Vielen Dank in jeden Fall für all eure Anregungen oder Tipps!!
Liebe Grüße,
Felix und Krissi
. Die Frage des Bestandsschutzes beschäftigen diverse Gerichte
In NRW gibt s zwar eine durch Urteil „begründete Ein- bis Zweijahresfrist“, die geht aber im wesentlichen von der Zerstörung eines Gebäudes aus. Bei intakten Gebäuden, die zudem noch einen erheblichen Wert haben und offenkundig nicht dem Verfall preisgegeben wurden, entscheiden Gerichte auch schon mal ganz anders (siehe zB OVG NW-Urteil vom 14.3.1997 - 7 A 5179/95 -). In NRW hat für die wohlwollende Auslegung des Bestandsschutzes auch der eingangs genannte Außenbereichserlaß gesorgt. Man sollte hier also nicht vorschnell aufgeben (wenn es sich nicht gerade um eine Gartenlaube oder Hundehütte handelt