Hallo,
es gibt Sonderregelungen und Ausnahmen. Hier habe ich etwas gefunden :
http://www.hwk-karlsruhe.de/bildung/meister/hinweise…
"Voraussetzungen
Zur Meisterprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in dem Handwerk in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen bestanden haben oder …
wenn Sie in einem anderen Handwerk die Gesellenprüfung oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden haben und in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Tätigkeit nachweisen können.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ist eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Besuch einer Fach- oder Meisterschule
Der erfolgreiche Besuch einer Fachschule ist bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Zweite Meisterprüfung
Haben Sie bereits eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden, können Sie sich ohne den Nachweis weiterer Voraussetzungen einer Meisterprüfung in einem anderen Handwerk unterziehen.
Grundwehrdienstzeiten
Diese Zeit kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie berufsnah in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, eingesetzt waren. Die Bescheinigung über die berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr erhalten Sie vom zuständigen Berufsförderungsdienst des Kreiswehrersatzamtes."