gebäudereinigung,Meisterbrief

Hallo,

kann man ohne Lehre (Gesellenbrief) …mit ein paar Jahren Berufserfahrung den Meister machen?

vielen Dank für eine Antwort

Gruss Metti0170

P.S. : Möchte es nur mal wissen,da meine Vorgesetzte keine abgeschlossene Ausbildung gemacht hat,quasi als Quereinsteiger in den Beruf gerutscht ist und hat jetzt Ihren Meister gemacht,gibt es da unterschiede?

Hallo,

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Gebäudereinigerhandwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ich glaube fünf Jahre Berufserfahrung im Gebäudereinigerhandwerk.

Gruß
Arti

Du brauchst seit 2004 überhaupt keinen Meistertitel mehr. Viel Spaß bei der Arbeit!

Hallo Metti0170 ! Ja das gibt es , in verschiedenen Berufen brauch man weder eine Lehre noch einen Meister um sich Selbständig zu machen . Meiner Meinung nach sollte man das aber schnell wieder abschaffen .

Hallo !
Wenn man eine abgeschloßene Lehre in einem anderen Beruf hat , geht daß . Ob ein paar Jahre Berufserf.
außreichen glaub Ich nicht , aber ganau wissen tu Ich daß auch nicht .
MfG. Steffen

Ich will keine falchen infos geben aber soveit ich weis braucht mann 6 Jahre Berufserfahrung um Meister zu machen. ich würde an deiner stelle die Handwerkskammer fragen.
Und wenn es möglich ist das du es machen kannst dann wird es auch keine Unterschiede geben meister ist meister

Hallo,

es gibt Sonderregelungen und Ausnahmen. Hier habe ich etwas gefunden :
http://www.hwk-karlsruhe.de/bildung/meister/hinweise…

"Voraussetzungen
Zur Meisterprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in dem Handwerk in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen bestanden haben oder …

wenn Sie in einem anderen Handwerk die Gesellenprüfung oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden haben und in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Tätigkeit nachweisen können.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ist eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Besuch einer Fach- oder Meisterschule
Der erfolgreiche Besuch einer Fachschule ist bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.

Zweite Meisterprüfung
Haben Sie bereits eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden, können Sie sich ohne den Nachweis weiterer Voraussetzungen einer Meisterprüfung in einem anderen Handwerk unterziehen.

Grundwehrdienstzeiten
Diese Zeit kann nur dann anerkannt werden, wenn Sie berufsnah in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, eingesetzt waren. Die Bescheinigung über die berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr erhalten Sie vom zuständigen Berufsförderungsdienst des Kreiswehrersatzamtes."

Guten Tag,

hallo metti0170!
im gebäudereinigerhandwerk kann jeder zur meisterprüfung zugelassen werden, wenn eine abgeschlossene berufsausbildung nachgewiesen werden kann. weitere berufserfahrung ist dann nicht erforderlich. es gibt auch die möglichkeit ohne ausbildung zur prüfung zugelassen zu werden, dann ist eine mehrjährige tätigkeit in der gebäudereinigung nachzuweisen.
genaueres kann dir die zuständige handwerkskammer mitteilen.
viele grüße
pennkabb