Gebäudereinigung

Guten Tag,

Ich habe bisher mit Haushaltsreinigern Sanitär- und Büroräume gereinigt. Der Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich nur noch Reiniger wie Blitz Citro und Bucazid einsetzen darf. Der Einsatz der Haushaltsreiniger ist aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht zulässig. Es sind in der Gebäudereinigung nur spezielle Reiniger erlaubt.

Hallo Baschii,
von einer gesetzlichen Verpflichtung ist mir zwar nichts bekannt, dennoch sollte man im Gewerblichen Bereich immer mit Profimitteln arbeiten, da gerade im Sanitärbereich, erhöhte Anforderungen im bezug auf Kalk und Keimen vorliegen.
Gruss Peter Hauschildt

Hallo Baschii,

vermutlich hat dein Arbeitgeber Angst vor der schweinegrippe die genannten Reiniger sind auf Grund Ihrer Inhaltsstoffe desinfizierend.
Es gibt natürlich nicht die Verpflichtung nur bestimmte reiniger zu verwenden, nur sind die Industriellen Reiniger für den Profigebrauch teilw. stärker konzentriert und vor allem günstiger im Einkauf. Der Kunde ist natürlich für uns Dienstleister König darum würde ich dir empfehlen das zu nehmen was er will. Aber wie bereits gesagt die Aussage an sich das du nur bestimmte Reiniger verwenden darfst ist falsch - das Ergebnis zählt.

LG Heiko

Guten Tag,
Ja es ist Richtig, kann ich Ihnen was ich auch benutze Tana Tasonil ultra fresh empfehlen. Sie können bei Hegro eichler GmbH bestellen. Tel.Nr. 06152-948-0 Darmstädterstr. 64 in Büttelborn

freudliche Grüße

Ich habe bisher mit Haushaltsreinigern Sanitär- und Büroräume
gereinigt. Der Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich
nur noch Reiniger wie Blitz Citro und Bucazid einsetzen darf.
Der Einsatz der Haushaltsreiniger ist aufgrund gesetzlicher
Regelungen nicht zulässig. Es sind in der Gebäudereinigung nur
spezielle Reiniger erlaubt.

Hallo Baschii,
es ist tatsächlich so, dass einige Reiniger oder bestimmte Substanzen, die „Otto Normalverbraucher“ im Supermarkt kaufen kann, vom gewerblichen Gebäudereiniger nicht eingesetzt werden dürfen, da man voraussetzt, dass der Gebäudereiniger weiss (oder wissen sollte), mit welchen Substanzen man welchen Verschmutzungen zu Leibe rückt. Für den „Privatmann“ muss es dann immer gleich die „chemische Keule“ sein, damit er auch ohne Sachkenntnis ein Ergebnis erzielt, und das wird von den Reinigungsmittelherstellern gnadenlos ausgenutzt.
Mit Blitz citro für die Boden- und Oberflächenreinigung sowie Bucazid für den Sanitärbereich bist du in jedem Fall gut bedient und auf der sicheren (professionellen) Seite.
Liebe Grüße
Ute Collmann

Hallo baschi! Wenn dieser Reiniger von deinem Arbeitgeber diese Reiniger vorgeschrieben werden darfst du auch nur diese benutzen. Um alle Unklarheiten zu beseitigen , es ist sowie so nicht erlaubt eigene Reinigungsmittel zu benutzen , aber dein Arbeitgeber ist auch verflichtet dir diese Reiniger zur Verfügung zu stellen.

Hallo,
auch wenns es spät ist bin grad erst neu hier.
Dein Arbeitgeber ist dir Verpflichtet dir das Reiningsmaterial zur Verfügung zu stellen, und dich auch darüber zu unterrichten bzw. zu Unterweisen wie du damit zu umzugehen hast.Dies muss er nach 12 Monaten rein rechtlich gesehen wiederholen, was den Arbeitsschutz angeht.