Gebäuderversicherung ist nicht richtig abgeschloss

Hallo!
Bitte um fachliche Hilfe
Wir haben eine Gebäuderversicherung bei der Provinzial vom Voreigentümer im November 2007 übernommen. Es ist aber kein Versicherungsvertreter zu uns gekommen. Der Vertrag wurde nur per Post abgeschlossen. Ein Beratungsgespräch fand nicht statt, ein Beratungsprotokol liegt somit auch nicht vor. Das Haus war unterversichert. Die Größe des Hauses war 30 qm zu wenig. Aufgrund eines Wasserrohrbruchs im Keller entstanden durch die anschließenden Trocknungsmaßnahmen Spannungsschäden am Zulauf des Standwasserboilers. Der Zulauf brach irreparabel.
Die Versicherung weigert sich, den Austausch und Arbeiten des Wasserboilers zu bezahlen, mit der Begründung, es sei kein „bestimmungswidriger Wasserbruch aufgrund Frostschäden“ Danach sind wir ohne weitere Benachrichtigungen gekündigt worden, sodaß das Haus unbewusst über 1 Monat unversichert war. Dies haben wir erst bemerkt, nachdem wir eine Gutschrift aus dem verbleibenen Restbetrag vom Verswicherungsbeitrag erstattet bekommen haben.
Kann man gegen Versicherung mit der Option "Gebäuderversicherung ist ohne gesetzlich zwingend erforderliche persönliche Beratung eines Versicherungsvertreters (incl. Beratungsprotokoll) in Regreß nehmen?
Haben wir Chancen?
Ich bedanke mich für Ihre fachliche Hilfe!
MfG
Spohr

Hallo,

Wir haben eine Gebäuderversicherung bei der Provinzial vom Voreigentümer im November 2007 übernommen.

Hauskauf oder Schenkung?

Es ist aber kein Versicherungsvertreter zu uns gekommen. Der Vertrag wurde nur per Post abgeschlossen. Ein Beratungsgespräch fand nicht statt

So sind halt „Direktversicherer“

Das Haus war unterversichert. Die Größe des Hauses war 30 qm zu wenig.

Ja da habt Ihr Euch wohl vermessen!

es sei kein „bestimmungswidriger Wasserbruch aufgrund Frostschäden“

Wer hat dies beurteilt und auf welcher Grundlage?

Danach sind wir ohne weitere Benachrichtigungen gekündigt worden

Fristgerecht zum Ablauf? (scheint ja aber nicht so zu sein, da es Kohle zurück gab.)
Dann hätte m.E. nicht gekündigt werden dürfen, denn es war ja nach „Aussage der Gesellschaft“, kein ersatzpflichtiger Schaden.
Oder wurde auf Grund des vorrangegeangenen Wasserschadens gekündigt!

Kann man gegen Versicherung mit der Option "Gebäuderversicherung ist ohne gesetzlich zwingend erforderliche persönliche Beratung eines Versicherungsvertreters (incl. Beratungsprotokoll) in Regreß nehmen?

Kann eine Versicherung einen Versicherungsnehmer zwingen, ein Beraterprotokoll zu unterschreiben?

Haben wir Chancen?

Dies kann ein Anwalt, nach Akteneinsicht abschätzen!

VG, René

Kann man gegen Versicherung mit der Option "Gebäuderversicherung ist ohne gesetzlich zwingend
erforderliche persönliche Beratung eines
Versicherungsvertreters (incl. Beratungsprotokoll) in Regreß nehmen?

Ihr habt Euch bis zu dem Schadensfall keinen Pfifferling um die Gebäudeversicherung gekümmert. Ihr wußtest nicht was versichert war, wie es versichert war und habt kaum bemerkt, dass ihr gar nicht versichert wart. Und jetzt wollt ihr die Versicherung in Regreß nehmen ? Das ist starker Tobak.

Ach, hier auch nochmal? Na dann kopiere ich meine Antwort nochmal rein:

Hallo,

ich frage mich für was die Versicherung in Regreß genommen werden soll?

Es ist gesetzlich geregelt, dass Gebäudeversicherungen auf den Erwerber übergehen und dieser dann ein Sonderkündigungsrecht hat, dazu braucht es keinen Vertreter, kein Beratungsgespräch oder irgendwas. Es gibt auch folglich keine zwingende Beratungsdokumentation und bei laufenden Verträgen auch (eher) keine Beratungsverpflichtung des Vermittlers.

Zum Schaden: Sollte der Schaden am Wasserboiler nachweislich durch den vorangegangenen Leitungswasserschaden an einem anderen Rohr bzw. die Folgen daraus entstanden sein, müsste m.E. eine Entschädigung erfolgen. Von der Beschreibung her glaube ich aber, dass der Nachweis schwierig ist (Welche Spannungsschäden am Boiler durch Trockungsmaßnahmen verursacht, häää?).

Letztlich hat auch die Versicherungsgesellschaft das Recht zu kündigen. Die Kündigung muss zugehen. Üblicherweise wird dies per Einschreiben mit Rückschein sichergestellt.

Ich sehe also wenig Chancen,
viele Grüße
Andreas