Gebäudeschaden durch Wasser

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben vor 10 Jahren ein EFH ohne Keller gebaut. Bislang ohne Schäden. Kürzlich gab es ein sehr schweres Gewitter, bei dem unser Garten unter Wasser stand. Danach hatten wir einen Wasserschaden im EG. Das Wasser stand jedoch nicht so hoch, dass es durch die Fenster eingedrungen ist. Es muss also woanders eine undichte Stelle (vmtl. zwischen Bodenplatte und Fensterrahmen) geben.
Mein Architekt antwortet: „Ein Haus ist nie ganz dicht“. Das sehe ich etwas anders. Ein Haus muss dicht sein.
Mich würde Ihre Expertenmeinung interessieren, wo das Wasser eingedrungenh sein kann (sofern dies aus der Distanz möglich ist) und ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, hier einen Mangel einzuklagen? Die Gewährleistung ist ja schon lange abgelaufen. Gibt es den „versteckten Mangel“?

Danke für Ihre Hilfe.
Klaus Hohlfeldt

Nach einem Wassereintritt auf dem Standpunkt zu stehen, dass ein Haus nie ganz dicht sei, ist schon etwas merkwürdig.

Wo euer Wasser eingedrungen ist, kann ich von hier aus nicht sagen. Für gewöhnlich sollte ein richtig gebauter Gebäudesockel in Verbindung mit dem Anschluss an die Aussenanlagen aber kurzzeitiges Wasser aushalten. Wie eurer aussieht, weiss ich nicht, deshalb kann ich auch nicht sagen, ob er richtig oder falsch ist.

Zur Klärung empfehle ich, einen meiner Kollegen vor Ort zu Rate zu ziehen, der sich das auch anschauen kann. Geeignete Sachverständige findest du hier:

http://svv.ihk.de

Das Sachgebiert lautet „Schäden an Gebäuden“

Das scheint mir die beste Möglichkeit zu sein, vor Ort Auskunft über die Ursache und eventuelle Folgen zu erhalten.

Die Frage nach dem „Versteckten Mangel“ mag ich nicht beantworten, da ich kein juristischer Experte bin. Wenn ich es aber recht weiss, ist der durch die „Arglist“ ersetzt worden. Da frag aber bitte jemand der sich auskennt.

Gruß
Hubert Bigerl

Hallo Herr Bigerl,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe zwischenzeitlich über die IHK einen Sachverständigen ausfindig gemacht und mit diesem telefoniert. Parallel mich auch anwaltlich beraten lassen. Vom Ergebnis ist Verjährung eingetreten. Den versteckten Mangel gibt es nicht mehr. Man müsste Arglist bei der Bauausführung nachweisen, was schwierig ist. Insofern werde ich das wohl auf meine Kosten reparieren lassen müssen. Vielleicht gibt der Architekt, der die Bauleitung hatte, aus Kulanz etwas dazu. Schaun ´mer mal.

Viele Grüße
Klaus Hohlfeldt