Liebe/-r Experte/-in,
wir haben vor 10 Jahren ein EFH ohne Keller gebaut. Bislang ohne Schäden. Kürzlich gab es ein sehr schweres Gewitter, bei dem unser Garten unter Wasser stand. Danach hatten wir einen Wasserschaden im EG. Das Wasser stand jedoch nicht so hoch, dass es durch die Fenster eingedrungen ist. Es muss also woanders eine undichte Stelle (vmtl. zwischen Bodenplatte und Fensterrahmen) geben.
Mein Architekt antwortet: „Ein Haus ist nie ganz dicht“. Das sehe ich etwas anders. Ein Haus muss dicht sein.
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, hier einen Mangel einzuklagen? Die Gewährleistung ist ja schon lange abgelaufen. Gibt es den „versteckten Mangel“?
Danke für Ihre Hilfe.
Klaus Hohlfeldt