Gebäudeschaden durch Wasser

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben vor 10 Jahren ein EFH ohne Keller gebaut. Bislang ohne Schäden. Kürzlich gab es ein sehr schweres Gewitter, bei dem unser Garten unter Wasser stand. Danach hatten wir einen Wasserschaden im EG. Das Wasser stand jedoch nicht so hoch, dass es durch die Fenster eingedrungen ist. Es muss also woanders eine undichte Stelle (vmtl. zwischen Bodenplatte und Fensterrahmen) geben.
Mein Architekt antwortet: „Ein Haus ist nie ganz dicht“. Das sehe ich etwas anders. Ein Haus muss dicht sein.
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, hier einen Mangel einzuklagen? Die Gewährleistung ist ja schon lange abgelaufen. Gibt es den „versteckten Mangel“?

Danke für Ihre Hilfe.
Klaus Hohlfeldt

Sehr geehrter Herr Hohlfeldt,

ich kann Ihnen das nicht mit letzter Gewissheit sagen, aber meiner Meinung nach dürfte hier Verjährung eingetreten sein. Sie sind nach Erstellung des Werkes verpflichtet, dieses abzunehmen. Abnahme bedeutet dabei die Hinnahme als im Wesentlichen vertragsgerecht und es ist Ihre Sache zu prüfen (oder prüfen zu lassen), ob das Werk mangelfrei in diesem Sinne ist.

Etwas anderes gilt möglicherweise, wenn Ihnen hier arglistig ein Mangel verschwiegen wurde, wobei Sie auch da zur Prüfung verpflichtet sind, ob sie das Werk abnehmen wollen. Aber da würde ich Ihnen doch eine anwaltliche Beratung empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Herr Spoth,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mich anwaltlich beraten lassen. Verjährung ist eingetreten. Den versteckten Mangel gibt es nicht mehr. Man müsste Arglist bei der Bauausführung nachweisen, was schwierig ist. Insofern werde ich das wohl auf meine Kosten reparieren lassen.

Viele Grüße
Klaus Hohlfeldt