Liebe Experten,
aktuell beschäftigt mich folgender Fall und ich finde auf die schnelle keine Infos:
Das Dach eines Hauses ist ausgebrannt.
Laut Gutachten beträgt der Neuwertschaden bspw. 100.000,- EUR zzgl MwSt.
Der Zeitwertschaden bei dem Zustand des Objektes wird im gleichen GA mit 60% des NW-Schaden beziffert also hier 60.000,- EUR netto.
In der Natur der Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert liegt es, dass zunächst der Zeitwertschaden erstattungsfähig ist und die „Neuwert-Spitze“ bei Vorlage entsprechender Belege für die Wiederherstellung (sprich Handwerkerrechnungen) nacherstattet wird.
Der Versicherer hat nun den Zeitwertschaden ohne MwSt. reguliert - mit dem Vermerk, dass die MwSt. nur erstattet werden kann, wenn diese auch anfällt.
Meiner Meinung nach ist hier doch die MwSt. bereits angefallen, da ja mit der ZW-Erstattung lediglich der vorhandene Schaden am Objekt ausgeglichen wird. Für die Teile, die dabei zu Schaden kamen, wurde ja bereits bei der Errichtung MwSt. bezahlt. Somit müßte doch der ZW-Schaden auf Brutto-Basis berechnet werden, also 11.400,- EUR mehr - oder???
Für eure Antworten schon einmal vielen Dank im Voraus!