Gebäudeschaden Erstattung

Liebe Experten,

aktuell beschäftigt mich folgender Fall und ich finde auf die schnelle keine Infos:
Das Dach eines Hauses ist ausgebrannt.
Laut Gutachten beträgt der Neuwertschaden bspw. 100.000,- EUR zzgl MwSt.
Der Zeitwertschaden bei dem Zustand des Objektes wird im gleichen GA mit 60% des NW-Schaden beziffert also hier 60.000,- EUR netto.

In der Natur der Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert liegt es, dass zunächst der Zeitwertschaden erstattungsfähig ist und die „Neuwert-Spitze“ bei Vorlage entsprechender Belege für die Wiederherstellung (sprich Handwerkerrechnungen) nacherstattet wird.

Der Versicherer hat nun den Zeitwertschaden ohne MwSt. reguliert - mit dem Vermerk, dass die MwSt. nur erstattet werden kann, wenn diese auch anfällt.
Meiner Meinung nach ist hier doch die MwSt. bereits angefallen, da ja mit der ZW-Erstattung lediglich der vorhandene Schaden am Objekt ausgeglichen wird. Für die Teile, die dabei zu Schaden kamen, wurde ja bereits bei der Errichtung MwSt. bezahlt. Somit müßte doch der ZW-Schaden auf Brutto-Basis berechnet werden, also 11.400,- EUR mehr - oder???

Für eure Antworten schon einmal vielen Dank im Voraus!

Hallo,

die Mwst wird erstattet wenn für die Reparatur Rechnungen vorliegen.

Maßgebend ist die Wiederherstellung des Gebäudes.

Gruß Merger

Nach deiner Überlegung könnte aber jemand, der früher MWSt bezahlt hat, dies aber aktuell nicht mehr tut, mehr Geld bekommen als ihm zusteht.
Der Versicherung ist es natürlich lieber, jemand bekommt erstmal weniger! :wink:

Nach deiner Überlegung könnte aber jemand, der früher MWSt
bezahlt hat, dies aber aktuell nicht mehr tut, mehr Geld
bekommen als ihm zusteht.

Wieso? Der Zeitwertschaden sollte doch genau dem Schaden entsprechen, der tatsächlich entstanden ist und liegt ja auch deutlich unter dem Netto-Neuwertschaden! Die Frage ist ja, wieviel ihm zusteht!!
Selbst wenn er jetzt Vorsteuerabzugsberechtigt wäre, hätte er seinerzeit ja MwSt bezahlt. Meiner Meinung nach hätte er somit Anspruch auf den angefallenen Schaden (also Brutto-ZW-Schaden) und wenn er es dann reparieren läßt, noch die Nacherstattung bis zum Netto-NW-Schaden (weil ja jetzt keine MwSt anfallen wird)
Im Übrigen sei das Beispiel auf eine Privatperson bezogen, der nach Reparatur dann halt auch den Brutto-NW-Schaden bekommt.

Der Versicherung ist es natürlich lieber, jemand bekommt
erstmal weniger! :wink:

Wie wahr, wie wahr!!

Hallo,

die Mwst wird erstattet wenn für die Reparatur Rechnungen
vorliegen.

Maßgebend ist die Wiederherstellung des Gebäudes.

Ja, aber wenn das Gebäude eben nicht wiederhergestellt wird, ist maßgebend die Frage, wie sich der Zeitwert denn nun bemisst. Darum geht es mir gerade.

Gruß Merger

Gruß BerndP