Gebäudeschaden?

M soll für einen Schaden haften, ist sich aber nicht sicher ob es sich dabei evtl. um einen Gebäudeschaden handelt, der von der entsprechenden Versicherung des VM zu übernehmen wäre.

Was zählt zu eiem Gebäudeschaden?

In diesem Fall handelt es sich um einen Laminatboden der auf Spanplatten auflag, diese wiederum befanden sich auf Kanthölzern die mehr oder weniger direkten Bodenkontakt hatten (Haus hat kein gemauertes Fundament) und durch Nässe verotteten sodass die komplette Konstuktion nachgab und zum Absenken des Laminat führte.

Beim Einzug waren bereits einige der alten Kanthölzer morsch, deshalb wurden durch den M zusätzlich einige neue Kanthölzer (in gleicher Höhe wie die bereits vorhandenen) angebracht. Auch die Spanplatten und den Laminat hat der M selbst verlegt (war mit dem VM so vereinbart). Material hat der VM bezahlt.

Gebäudeschaden?

Beim Wert des evtl. zu ersetzenden Laminat ist doch sicherlich der Zeitwert zu berücksichtigen. Was kann man da ansetzen bei einem Laminat der vor 10 Jahren gekauft/verlegt wurde?

In diesem Fall handelt es sich um einen Laminatboden der auf
Spanplatten auflag, diese wiederum befanden sich auf
Kanthölzern die mehr oder weniger direkten Bodenkontakt hatten
(Haus hat kein gemauertes Fundament) und durch Nässe
verotteten sodass die komplette Konstuktion nachgab und zum
Absenken des Laminat führte.

Nässe??? Woher kommt die Nässe??? Das ist entscheidend, ob eine Gebäudeversicherung zahlt oder nicht.

Beim Wert des evtl. zu ersetzenden Laminat ist doch sicherlich
der Zeitwert zu berücksichtigen. Was kann man da ansetzen bei
einem Laminat der vor 10 Jahren gekauft/verlegt wurde?

Gebäudeversicherung ersetzt meist zum Neuwert (wenn es sich in dem Fall um eine Neuwertversicherung handelt - wovon ich aber mal ausgehe).

Herzlichen Dank für die Antwort.

Die Nässe muss von aussen gekommen sein. Gegenüber dem Haus bzw. dem betroffenem Zimmer steht mit einem Abstand von ca. 3 Metern ein großer Holzschuppen, der zwar eine Dachrinne aber keinen ordentlichen Ablauf hat. Das Regenwasser wurde zum größten Teil in Regentonnen aufgefangen, nur eben nicht alles. An dieser Stelle kam es dann zu vermehrter „Nässeansammlung“. Gehe davon aus, dass dies die Ursache ist.

Wäre das nun eine Gebäudeschaden?

Gut, sicher ist es ein Gebäudeschaden - aber kein Schaden für den die Wohngebäudeversicherung aufkommt. Versichert sind hier in der Regel Schäden die durch Leitungswasser auftreten. Und bei Wasser aus einer Regenrinne handelt es sich nun nicht um Leitungswasser :smile:

Wenn M für den Schaden haftbar gemacht werden soll, dann muß M ja auch ein Verschulden nachzuweisen sein. Ist dem so??

Die Ansprüche würde ich an Ms Stelle schliesslich an die Privathaftpflichtversicherung von M melden!

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M hat bereits versucht, seine Privathaftpflichtversicherung ins Boot zu nehmen. Diese hat abgelehnt, da der Vertrag eine Nässeausschlussklausel enthalten soll.

Egal ob Klausel oder nicht, die Privat haftpflicht soll doch für Schäden einstehen, die der VN verursacht hat. Was kann M dafür wenn da kein ordentlicher Wasserablauf vorhanden ist und dadurch Schäden im Haus entstehen.

Haftungsanspruch gegenüber M könnte evtl. bestehen, weil M den Aufbau des Bodenbelag, also Kanthölzer, Spanplatten und Laminat selbst gemacht hat. VM hat die Arbeit als Pfusch bezeichnet, weil nicht genug Abstand zum Boden eingehalten wurde. Kanthölzer wurden aber zu gleicher Höhe wie die vorhandenen angebracht, also nach Ansicht des M kein Pfusch.

Problem ist, dass der VM die Kaution einbehalten hat und M sich jetzt abmühen kann an das Geld zu kommen bzw. herauszufinden ob der VM den Schaden über die Gebäudeversicherung hätte abwickeln müssen. M bezweifelt, dass der VM eine Gebäudeversicherung hat.

Kein Kostenvoranschlag für Reparatur, Schaden wurde nie behoben. Haus wurde abgerissen.

M ist ziemlich ratlos, hätte aber gerne seine Kaution wieder.

Vielen Dank für die Antwort, vielleicht haben Sie noch Ideen oder einen Tip für M?

LG
pikchic

PS: bin erst wieder am Montag online

Insgesamt vorab, ich würde mich mit Deiner Frage lieber ans Rechtsbrett hier bei wer-weiss-was wenden! So oder so!

Ob VM eine Gebäudeversicherung hat sollte sich leicht über die Nebenkostenabrechnung ausfindig machen lassen. Taucht sie hier auf, sollte es auch eine geben.

Von einer Nässeausschlußklausel in einer PHV hab ich noch nichts gehört - was aber nicht heißen muss, dass es sowas nicht gibt :smile:

Grundsätzlich muß halt festgestellt werden wem hier ein Verschulden anzulasten ist. Kann es sein dass die PHV abgelehnt hat weil sie hier kein Verschulden auf Seite des M sieht? Die PHV ist nämlich auch dafür da unberechtigte Ansprüche gegen M abzulehnen (passive Rechtsschutzfunktion).

Aber wie gesagt, am besten mal im Rechtsbrett oder auch wegen der Sache mit der Kaution im Mietbrett hier nachfragen!

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