Hallo zusammen!
Der Mieter wohnt seit 7 Jahren in der Wohnung. Aber erst im letzten Jahr und in diesem Jahr stellt der Vermieter plötzlich den Grund- bzw. Gebäudesteuer der Gemeinde in Rechnung. Ist diese Steuer nicht eine Ertragssteuer? Bekommt nicht der Vermieter einen Ertrag von der Vermietung der Wohnung? Oder versteht der Mieter dies falsch?
Im Mietvertrag steht kein Wort über die Zahlung dieser Steuer durch den Mieter. Kann bzw. wie kann sich der Mieter gegen die Zahlung wehren? Danke
wenn das ned im mietvertrag steht, dann geht auch nichts 
Hallo,
die Grundsteuer muss nicht namentlich erwähnt sein, um umgelegt werden zu können. Es reichen globalere Hinweise.
Enthält der Vertrag vor 2004 einen Bezug auf § 27 der II. Berechnungsverordnung, dem Vorläufer der seit 2004 geltenden Betriebskostenverordnung?
VG
EK
http://www.mieter-themen.de/article258.html
Im Mietvertrag steht aber sicher was über die Neben- oder Betriebskosten und dann darf der VM das. Nur rückwirkend darf er es nicht.
Kann man also als Kulanz des VM betrachten wenn die bisher nicht erhoben wurden.
MfG ramses90
wenn das ned im mietvertrag steht, dann geht auch nichts
Quatsch Thomas, wie so oft!
1 „Gefällt mir“