Hallo ,
Es gibt ein kleines Problem mit dem Kathasteramt:
Das Haus samt Grundstück wurde 1959 mitttels Bauplan von der Behörde vermessen.
Vor einigen Wochen kam , Post,daß das Gebäude erneut vermessen werden soll.
Daraufhin wurde Einspruch erhoben.
Vermessen wurde trotzdem.
Und jetzt kam eine Rechnung von ca 70 Euro im Briefkasten.
Muss diese trotzdem bezahlt werden?
vielen Dank für die Antwort
das Bundesland ist bei Fragen zur Vermessung nicht unwichtig…
Grundsätzlich: Bei Gebäuden gibt es sehr unterschiedliche Arten der „Vermessung“: Wenn gebaut wird, werden 2 Messungen gemacht: mit der ersten wird die Baugrube abgesteckt (also da wo der Bagger ein Loch macht) und bei der zweiten Vermessung wird das Schnurgerüst eingeschnitten, damit die Maurer die WÄnde an der richtigen Stelle hoch ziehen.
in BW ist es so, dass dann eine dritte Messung NACH Fertigstellung des Rohbaus erfolgen muss um das Haus ins Kataster aufzunehmen, was wiederum mit Kosten verbunden ist, die der Eigentümer zu zahlen hat, eine Möglichkeit diese Vermessung abzulehnen gibt es zumindest hier in BW nicht.
Selbst wenn der Hausbau schon Jahrzehnte zurück liegt, führt das i.d.R. nicht zu einer Gebührenbefreiung, dazu müsste das Haus schon gute 100 Jahre alt sein.
Wird nach dieser Ersteinmessung dann am Gebäude was verändert (neue Garage, Anbau,…) muss dieser ebenfalls iweder eingemessen werden und ist wieder mit Gebühren verbunden.
Aufgrund der Höhe der Gebühr schätze ich, dass es sich hier um eine Einmessung einer GGebäudeänderung handelt. Kommt aber auch wieder auf das Bundesland an…