Hallo,
zahlt im Schadensfall die Gebäudeversicherung an den Versicherungsnehmer (Hauseigentümer) auch dann, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat und der weder eine Haftpflichtversicherung hat noch zahlungsfähig ist ?
Wird dabe unterschieden, ob der Schaden vom Mieter fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich (zB Brandstiftung) verursacht wurde ?
Gruß
Karl
Hallo
Hallo,
zahlt im Schadensfall die Gebäudeversicherung an den
Versicherungsnehmer (Hauseigentümer) auch dann, wenn der
Mieter den Schaden verursacht hat und der weder eine
Haftpflichtversicherung hat noch zahlungsfähig ist ?
Grundsätzlich leistet der Gebäudeversicherer auf erste Gefahr im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes (Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagel und Elementar, wenn vereinbart).
Wird dabe unterschieden, ob der Schaden vom Mieter fahrlässig,
grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich (zB Brandstiftung)
verursacht wurde ?
Im Fall der Brandstiftung wird der Gebäudeversicherer leisten, jedoch am Verurscher oder besser gesagt Brandstifter Regress nehmen.
Ansonsten könnte ich mir noch einen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Leitungswasserschaden vorstellen… auch da besteht Versicherungsschutz und auch da wird der Versicherer Regress nehmen.
Gruß
Karl
Gruß Zahao