Hallo,
rein fiktiv: Tochter kauft von Vater Wohnung. Gilt bisherige Wohngebäudeversicherung des Vaters weiter bzw. muss was ergänzt werden oder muss Tochter als neue Eigentümerin der Wohnung selbst versichern? Danke!
LG
Hallo,
rein fiktiv: Tochter kauft von Vater Wohnung. Gilt bisherige Wohngebäudeversicherung des Vaters weiter bzw. muss was ergänzt werden oder muss Tochter als neue Eigentümerin der Wohnung selbst versichern? Danke!
LG
Hallo,
die Gebäudeversicherung geht auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat innerhalb 4 Wochen nach Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht, dann „verfällt“ der Beitrag jedoch. Ansonsten kann er zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen. Die Versicherung wird also umgeschrieben, eine Erweiterung o.ä. ist eigentlich nicht nötig.
Hallo Melli,
da wird von einer Wohnung gesprochen und der Gebäudeversicherung. Ist es ein Mehrfamilienhaus und eine Eigentümergemeinschaft?
Sollte das der Fall sein, tangiert der reine Wohnungswechsel bzw. der Wechsel eines einzelnen Eigentümers die Gebäudeversicherung überhaupt nicht. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall nämlich die Eigentümergemeinschaft als juristische Person.
Ansonsten siehe Vorredner mit der Korrektur, dass bei Ausübung des Sonderkündigungsrechtes die unverbrauchte Prämie dem bisherigen Versicherungsnehmer rückerstattet wird und nicht verfällt (§39 VVG neu).
Die Regelungen im VVG (§§95 bis 97) sprechen hier von „Veräußerung“ und Du von Kauf, insoweit passt das.
Sollte aber lediglich eine „Übertragung“ gemacht worden sein, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.
Gruß
Andreas