Hallo,
folgendes angenommen:
Frau X. wohnt mit ihren Eltern im Mehrfamilienhaus. Sie 1. OG und Eltern EG. Frau X. hat die Wohnung von ihren Eltern erworben. Dabei wurde auch eine Teilungserklärung für das Haus vorgenommen.
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Muss Frau X. als Eigentümerin der Whg. im 1. OG eigene Gebäudeversicherung haben ?
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Muss die Gebäudeversicherung wissen dass das Haus in Wohnungen geteilt wurde?
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Gibt es Besonderheiten die man bei der Gebäudeversicherung beachten sollte?
LG