Gebäudeversicherung

Hallo,

folgendes angenommen:

Frau X. wohnt mit ihren Eltern im Mehrfamilienhaus. Sie 1. OG und Eltern EG. Frau X. hat die Wohnung von ihren Eltern erworben. Dabei wurde auch eine Teilungserklärung für das Haus vorgenommen.

  1. Muss Frau X. als Eigentümerin der Whg. im 1. OG eigene Gebäudeversicherung haben ?

  2. Muss die Gebäudeversicherung wissen dass das Haus in Wohnungen geteilt wurde?

  3. Gibt es Besonderheiten die man bei der Gebäudeversicherung beachten sollte?

LG

Hi,

  1. Muss Frau X. als Eigentümerin der Whg. im 1. OG eigene
    Gebäudeversicherung haben ?

Da es hier keine Versicherungspflicht gibt, muss niemand eine Versicherung haben.

  1. Muss die Gebäudeversicherung wissen dass das Haus in
    Wohnungen geteilt wurde?

Das sollte schon mitgeteilt werden.

  1. Gibt es Besonderheiten die man bei der Gebäudeversicherung
    beachten sollte?

Ein Versicherungsschein könnte folgendermassen aussehen:
Eigentümergemeinschaft X-Strasse, Haus-Nr.
z.Hd. Eltern von X

Da es sich hierbei sowohl um Sondereigentum, wie auch um Gemeinschaftseigentum handelt empfiehlt es sich, eine Versicherung für das gesamte Haus abzuschliessen/den Vertrag entsprechend neu zu gestalten. Die Versicherungsbeiträge werden dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung untereinander aufgeteilt.
Ebenso die Beiträge für die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht- und andere gemeinschaftliche Versicherungen.

Gruß Keki