Gebäudeversicherung

Hallo,

Kann mir jemand sagen ob es rechtlich ok ist, wenn ein Immobilienkäufer nach Notarvertrag aber etwa 2 Monate VOR vereinbarter Kaufpreiszahlung und ein Jahr vor Übergang der Lasten die Gebäudeversicherung auf sich übernimmt und deutlich erhöht?
Verkäufer wäre an einem Gespräch mit dem Versicherungsvertreter der SV anwesend gewesen hätte aber nichts unterschreiben müssen und wurde nur in Kenntnis darüber gesetzt, dass der GM Wert auf über das Vierfache angehoben wurde (=über doppelter Kaufpreis).
Die Rechnung ginge zwar an den Käufer, aber mich wundert, dass das vor Grundbucheintrag so laufen kann.
Dem Verkäufer sei gesagt worden er bräuche seinen Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr nicht bezahlen, denn die Versicherung sei nun auf den Käufer übergegangen.

Gibt es denn eine Obergrenze für so eine Versicherung? Oder kann man sein Gebäuse wenn man will auch zum 3 fachen Verkehrswert versichern, der auch deutlich über dem Herstellungswert eines neuen Gebäudes liegen würde?

Gruss
M.

Hi,

Kann mir jemand sagen ob es rechtlich ok ist, wenn ein
Immobilienkäufer nach Notarvertrag aber etwa 2 Monate VOR
vereinbarter Kaufpreiszahlung und ein Jahr vor Übergang der
Lasten die Gebäudeversicherung auf sich übernimmt…

Der Versicherungsvertrag geht mit der Eintragung des Eigentums im Grundbuch auf den Käufer über. Unabhängig davon kann die Zahlung der Versicherungsprämien zwischen Käufer und Verkäufer abweichend vereinbart werden.

…und deutlich erhöht?

Eine Anpassung der Versicherungssumme und der Bedingungen ist sicher möglich, allerdings mit Unterschrift des Versicherungsnehmers (momentan noch der Verkäufer)

Verkäufer wäre an einem Gespräch mit dem Versicherungsvertreter der SV anwesend gewesen hätte aber nichts unterschreiben müssen und wurde nur in Kenntnis darüber gesetzt, dass der GM Wert auf über das Vierfache angehoben
wurde (=über doppelter Kaufpreis).

Wurde eine Wertermittlung durchgeführt?

Die Rechnung ginge zwar an den Käufer, aber mich wundert, dass
das vor Grundbucheintrag so laufen kann.

Das verwundert mich auch.

Dem Verkäufer sei gesagt worden er bräuche seinen
Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr nicht bezahlen,

Die Zahlung der Prämie kann wie gesagt frei vereinbart werden.

denn die Versicherung sei nun auf den Käufer übergegangen.

Das stimmt nicht.

…kann man sein Gebäuse wenn man will auch zum 3 fachen
Verkehrswert versichern,

Ja, da nicht der Verkehrswert, sondern der Neuwert des Gebäudes am Schaden tag zugrunde gelegt wird.

der auch deutlich über dem Herstellungswert eines neuen Gebäudes liegen würde?

Das ist lediglich eine Frage des Beitrags. Im Schadenfall wird der Wert des Gebäudes reguliert.

Gruß Keki

Hallo,

…und deutlich erhöht?

Eine Anpassung der Versicherungssumme und der Bedingungen ist
sicher möglich, allerdings mit Unterschrift des
Versicherungsnehmers (momentan noch der Verkäufer)

Diese Unterschrift des Verkäufers wird aber nicht verlangt! Ist es evtl etwas wie stillschweigendes Einverständnis, wenn der Verkäufer seinen alten Versicherungsbeitrag nicht mehr zahlt? Sollte er das evtl doch noch tun? Der Versicherungsmakler sagt nein.

Wurde eine Wertermittlung durchgeführt?

Es befände sich nur ein Anhang an den vertrag der von 150m² Wohnfläche ausginge. Dies ist eine überzogene Schätzung in die sowohl WErkstatt, Bad, treppenhaus als auch der noch unvollständige Ausbau im DG eingegangen sein müssten (Vom KÄUFER, der Verkäufer hat sich nicht geäussert)

Dem Verkäufer sei gesagt worden er bräuche seinen
Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr nicht bezahlen,

Die Zahlung der Prämie kann wie gesagt frei vereinbart werden.

denn die Versicherung sei nun auf den Käufer übergegangen.

Das stimmt nicht.

Sollte der Verkäufer dann noch schnell vor Neujahr zahlen?

Danke für Deine Kommentare, ein befragter RA meinte der Verkäufer hätte nichts zu befürchten bei der Versicherung.

Äusserst unangenehm wäre für den Verkäufer wenn tatsächlich in der Zeit in der er das Gebäude noch nutzt etwa passieren würde und der Käufer versuchen würde ihm eine Schuld am Unglück anzuhängen (z.B. wegen der alten el Leitungen), denn eine Versicherung für das (ältere) Inventar hätte der Verkäufer nicht aber langsam das ungute Gefühl, dass ein Unglück für den Käufer allzu praktisch sein könnte.

Gruß

M.

Hi,

Diese Unterschrift des Verkäufers wird aber nicht verlangt!

Dadurch wird die Änderung schwebend unwirksam.

Ist es evtl etwas wie stillschweigendes Einverständnis, wenn
der Verkäufer seinen alten Versicherungsbeitrag nicht mehr
zahlt? Sollte er das evtl doch noch tun?

Nein, denn der Zahlungsmodus wurde ja anders vereinbart.

Der Versicherungsmakler sagt nein.

Da schließe ich mich dessen Meinung an.

Es befände sich nur ein Anhang an den vertrag der von 150m²
Wohnfläche ausginge.

Das ergäbe überschlägig eine Versicherungssumme von 25.000 Mark (1914)

Dies ist eine überzogene Schätzung in die
sowohl WErkstatt, Bad, treppenhaus als auch der noch
unvollständige Ausbau im DG eingegangen sein müssten…

Eine Werkstatt wird anders berechnet.

Sollte der Verkäufer dann noch schnell vor Neujahr zahlen?

Das halte ich nicht für erforderlich. (Allerdings könnte nach einem eventuellen Mahnverfahren der Versicherungsschutz erlöschen, falls der Käufer auch nicht bezahlt. Aber das erfährt man im Laufe der kommenden Wochen rechtzeitig.)

Danke für Deine Kommentare, ein befragter RA meinte der
Verkäufer hätte nichts zu befürchten bei der Versicherung.

Stimmt im Wesentlichen, allerdings haftet der Verkäufer für die Zahlung der Prämie mit. (Folgen durch die Teilnahme am Mahnverfahren s. o.)

Äusserst unangenehm wäre für den Verkäufer wenn tatsächlich in
der Zeit in der er das Gebäude noch nutzt etwa passieren würde
und der Käufer versuchen würde ihm eine Schuld am Unglück
anzuhängen (z.B. wegen der alten el Leitungen),

Das könnte ja dann beim Versuch bleiben… :wink:

denn eine Versicherung für das (ältere) Inventar hätte der Verkäufer
nicht

Die könnte er aber noch abschliessen

aber langsam das ungute Gefühl, dass ein Unglück für den
Käufer allzu praktisch sein könnte.

Diesen Gedanken möchte ich nicht kommentieren…

Gruß Keki