Hallo,
Kann mir jemand sagen ob es rechtlich ok ist, wenn ein Immobilienkäufer nach Notarvertrag aber etwa 2 Monate VOR vereinbarter Kaufpreiszahlung und ein Jahr vor Übergang der Lasten die Gebäudeversicherung auf sich übernimmt und deutlich erhöht?
Verkäufer wäre an einem Gespräch mit dem Versicherungsvertreter der SV anwesend gewesen hätte aber nichts unterschreiben müssen und wurde nur in Kenntnis darüber gesetzt, dass der GM Wert auf über das Vierfache angehoben wurde (=über doppelter Kaufpreis).
Die Rechnung ginge zwar an den Käufer, aber mich wundert, dass das vor Grundbucheintrag so laufen kann.
Dem Verkäufer sei gesagt worden er bräuche seinen Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr nicht bezahlen, denn die Versicherung sei nun auf den Käufer übergegangen.
Gibt es denn eine Obergrenze für so eine Versicherung? Oder kann man sein Gebäuse wenn man will auch zum 3 fachen Verkehrswert versichern, der auch deutlich über dem Herstellungswert eines neuen Gebäudes liegen würde?
Gruss
M.
