Gebäudeversicherung
Hallo,
wir haben eine Gebäudeversicherung vor Jahren abgeschlossen und 1 x jährlich im voraus bezahlt. Jetzt wurde das Haus
verkauft. Ich schrieb die Versicherung an, übersandte den
Grundbuchauszug mit Namen des neuen Käufers und wollte gerne den bezahlten halben Beitrag wieder erstattet haben.
Die Versicherung schrieb mir, daß sie nichts erstattet würden, wir könnten uns ja mit dem Käufer in Verbindung setzen. Ist das so rechtens?
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Gruß
H. Buttkus
Gebäudeversicherung
Hallo,
wir haben eine Gebäudeversicherung vor Jahren abgeschlossen
und 1 x jährlich im voraus bezahlt. Jetzt wurde das Haus
verkauft. Ich schrieb die Versicherung an, übersandte den
Grundbuchauszug mit Namen des neuen Käufers und wollte gerne
den bezahlten halben Beitrag wieder erstattet haben.
Die Versicherung schrieb mir, daß sie nichts erstattet würden,
wir könnten uns ja mit dem Käufer in Verbindung setzen. Ist
das so rechtens?
Hallo!
Ja, das ist rechtens. Der Übergang des Gebäudeversicherungsvertrages regelt sich nach den einschlägigen VVG-Vorschriften sowie nach BGB. Der Käufer erwirbt das Haus mit allen Rechten und Pflichten, der Versicherungsvertrag besteht somit weiter. Es steht dem Käufer allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, nicht jedoch dem Verkäufer. Hintergrund ist, dass der Käufer üblicherweise eine gewisse Zeitspanne braucht, um das Gebäude nach dem Eigentumswechsel zu versichern und keine Deckungslücke entstehen soll. Daher macht man hierzu üblicherweise im Kaufvertrag eine entsprechende Vereinbarung, in der derlei Kostenverteilungen zivilrechtlich geregelt werden.
Beste Grüße aus Köln!
D. Brandt